Transaktionsmeldewesen gemäß Art. 26 MiFIR


Seit mehr als 20 Jahren müssen Wertpapierdienstleistungsunternehmen der BaFin börsliche und außerbörsliche Geschäfte in Finanzinstrumenten mitteilen, damit diese den Wertpapierhandel beaufsichtigen kann
Die gestiegenen Informationsbedürfnisse der Aufsicht zeigen sich in zusätzlichen melderelevanten Daten



Von Rainer Eckart, Frank Oldenschläger

Die Ablösung des Meldewesens nach § 9 WpHG zugunsten von Transaktionsmeldungen gemäß Art. 26 MiFIR bringt einige Veränderungen mit sich. Die gestiegenen Informationsbedürfnisse der Aufsicht zeigen sich in zusätzlichen melderelevanten Daten, zum Beispiel zu Geschäftsbeteiligten, oder weiteren meldepflichtigen Gattungen, Geschäften oder gar Instituten. Um diese Anforderungen erfüllen zu können, bedarf es einiger Änderungen, vor allem im Stammdatenhaushalt, an den Schnittstellen und im Meldesystem selbst. Ferner sind (beziehungsweise waren) Entscheidungen vorzubereiten und zu treffen, unter anderem im Hinblick auf den Status eines Institutes im Meldewesen, im Umgang mit lange nicht finalen Vorgaben, in der Handhabung von fehlenden Informationen oder betreffend erforderlicher Plausibilitätsprüfungen.

Der Artikel stellt die wesentlichen Änderungen und Neuerungen vor und soll damit einen Anhaltspunkt geben, welche Punkte im Rahmen einer Prüfung berücksichtigt werden können, um zu beurteilen, ob in Bereichen, aus denen sich unseres Erachtens Handlungsbedarf ergibt, sachgerechte Maßnahmen umgesetzt wurden.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 1, 2018, Seite 29 bis 37) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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Im Überblick

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    Der nicht datenschutzgerechte Umgang mit IT-Diagnosedaten im internen IT-Betrieb oder beim externen IT-Dienstleister bedeutet ein gravierendes Datenschutz- und IT-Sicherheitsrisiko. Der Diebstahl eines Microsoft Master Key aus einem Crash-Dump für einen Angriff im Mai 2023 stellt dies unter Beweis.

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  • Generative KI in der Internen Revision

    Mit der Intensivierung des Zusammenspiels zwischen Technologie und Geschäftsprozessen entwickelt sich die generative KI zu einem transformativen Faktor, insbesondere auch im Bereich der Internen Revision. Seit dem Aufkommen von ChatGPT im Jahr 2022 ist das Potenzial generativer KI-Modelle, die sich durch ihre Effizienz, Präzision und Innovation auszeichnen, in den Vordergrund gerückt.

  • Interne Revision & Franchisegeber

    Erfolgt die vorvertragliche Aufklärung unvollständig oder falsch oder im Extremfall überhaupt nicht, kann dies im Franchising rasch zu einschneidenden Konsequenzen führen: Genannt seien hier mögliche Schadenersatzansprüche gegen den Franchisegeber, Nichtigkeit des Franchisevertrags oder Reputationsverluste des ganzen Franchisesystems.

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    Durch den ungebrochenen Trend zu Auslagerungen in der Finanzbranche (auch an sogenannte Mehrmandantendienstleister) gewinnt die Zusammenarbeit der Internen Revisionen der auslagernden Unternehmen in Form von Gemeinschafts- oder Sammelprüfungen (Pooled Audits) zunehmend an Bedeutung.

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