Umsetzung einer angemessenen Risikokultur
Ansatz zur Prüfung einer adäquaten Risikokultur nach MaRisk 6.0
Vorstellung eines Quantifizierungsmodells als Basis für eine risikoorientierte Prüfung
Von Dr. Christoph Schmidt, Prof. Dr. Svend Reuse
Mit der Veröffentlichung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk 6.0) im Oktober 2017 rückt unter anderem das Thema Risikokultur in den aufsichtsrechtlichen Fokus. Eine angemessene Risikokultur ist ab Oktober 2018 als Teil der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation anzusehen und im Institut zu verankern. Banken- und Finanzdienstleistungsinstitute, insbesondere deren Revisionsabteilungen, stehen vor der Herausforderung, die Angemessenheit der Risikokultur zu bewerten und zu prüfen.
Der vorliegende Artikel beschreibt die aufsichtlichen Anforderungen an eine Risikokultur in Abhängigkeit von Größe und Komplexität der Institute. Hierzu wird ein fragen- oder interviewbasierter Prüfungsansatz vorgestellt, der die Einführung einer adäquaten Risikokultur im Institut überprüft. Auf Basis nationaler und internationaler Indizien wird zudem ein Modell vorgestellt, welches die Umsetzung der Risikokultur im Zeitablauf quantifizieren kann und welches auch für die Revision anwendbar ist.
Mit der neuen Veröffentlichung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk 6.0) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 27. Oktober 2017 ergeben sich relevante Veränderungen für Banken- und Finanzdienstleistungsinstitute. Die bis zum 31. Oktober 2018 umzusetzenden Neuregelungen umfassen unter anderem auch die Umsetzung einer angemessenen Risikokultur (AT 3 und AT 5). Nach Auffassung der BaFin ist das Thema nur schwer greifbar. Zudem dürften dem Instrumentarium der Prüfung Grenzen gesetzt sein. Die Aufsicht wird sich jedoch im Zeitverlauf über die Umsetzung der Risikokultur ein Bild machen müssen und betont gleichzeitig den Stellenwert für die Geschäftsleitung.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 5, 2018, Seite 220 bis 231) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Im Überblick
Zeitschrift Interne Revision (ZIR)
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Nachhaltigkeitsberichterstattung im Fokus
In diesem Beitrag geht es um den Prüfungsleitfaden, der entwickelt wurde, um unter Berücksichtigung der themenspezifischen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und der übergreifenden (Cross Cutting) Standards Revisionsabteilungen als Vorlage für ESG-Prüfungen beziehungsweise CSRD-Prüfungen zu dienen. Der Leitfaden wurde auf https://www.diir.de/fachwissen/fachbeitraege/ veröffentlicht und steht allen Interessierten zur Nutzung zur Verfügung. Besonderer Dank gilt der Projektgruppenleiterin Miriam Benecke, die mit der organisatorischen Unterstützung von Athanasios Dakas und 25 aktiven Mitgliedern in regelmäßigen Treffen gemeinsam den ESG-Prüfungsleitfaden entwickelt hat.
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Idealer Zeitpunkt für eine Prüfung
Eine nachhaltige Transformation der Gesellschaft bezüglich Dekarbonisierung, Kreislaufwirtschaft, Menschenrechten und anderen ESG-Themen ist eines der zentralen Themen unserer Zeit und für die Unternehmenswelt mit etlichen Risiken und Chancen verknüpft. Sie sollte somit auch im Betrachtungsumfeld der Internen Revision von Unternehmen liegen. Der Beitrag liefert eine Aufstellung von Kategorien, Aspekten und Fragestellungen, die für eine Bewertung von Risiken und einer darauf aufbauenden Priorisierung von Prüfungen im Themengebiet ESG relevant sind.
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Notwendigkeit einer integrativen Cybersicherheit
Die Tatsache, dass digitalwirtschaftliche Geschäftsmodelle zunehmend mit Cyberangriffen zu rechnen haben, verlangt nach einer resilienten Abwehr in Form eines wirksamen Internen Kontrollsystems. Da der Beginn der Angriffsvektoren häufig mit dem Social Engineering verknüpft ist, empfiehlt sich eine Härtung/Festigung der organisatorischen Außenschichten, bevor ein Eindringen in die IT-Infrastruktur gelingt.
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Vermeidung von Abnahmeverpflichtungen
In diesem Beitrag werden die für die Ermittlung der Planbedarfe für Produktionsmaterial erforderlichen Teilprozesse und Aktivitäten und deren Bedeutung für den Einkauf erläutert. Hierbei werden mögliche Schwachstellen und wesentliche Risiken herausgearbeitet und Prüfungsfragen sowie -ansätze zu deren Vermeidung beziehungsweise Reduzierung dargestellt.
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Inhalt der weiteren DORA-Checklisten
In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.