Ausführung von Gehaltsanpassungen


Finanzielle Anreizschaffung und Inflationsausgleichsprämie
Arbeitnehmer durch solche monetären Anreize zu einem gewünschten Verhalten motivieren



Dr. Yvonne Conzelmann-Berka

Viele Arbeitgeber fragen sich, ob es rechtlich ein gangbarer Weg ist, finanzielle Anreize für ihre Mitarbeiter dergestalt zu schaffen, indem entweder Lohnkürzungen als Sanktion oder Lohnerhöhungen als Belohnung vorgenommen werden, wenn gewisse Bedingungen erfüllt werden, wie beispielsweise die Arbeitsleistungserbringung im Büro anstelle im Homeoffice oder die Unterschreitung einer gewissen Anzahl an Krankenfehltagen. Neben dem Mechanismus der Lohnanpassung ist auch an die Gewährung eines finanziellen Anreizes über Sonderzahlungen zu denken, deren jeweilige Auszahlung an die Erfüllung gewisser Bedingungen geknüpft wird.

Durch die Schaffung finanzieller Anreize sollen die Arbeitnehmer zu einem seitens des Arbeitgebers gewünschten Verhalten motiviert werden. Bezüglich der arbeitsrechtlichen Umsetzung bei der Gewährung der Inflationsausgleichsprämie stellen sich aktuell noch viele Fragen, insbesondere ob das Ob und die Höhe dieser Prämie differenziert nach unterschiedlichen Mitarbeitergruppen erfolgen und somit an gewisse Voraussetzungen (wie zum Beispiel Einkommen, Leistungskriterien, Betriebstreue) geknüpft werden kann, um dadurch Mitarbeiter zu einem gewünschten Verhalten zu motivieren.

Der Arbeitslohn wird regelmäßig im Arbeitsvertrag geregelt und beruht entweder auf einer individuell ausgehandelten Vergütung oder auf einem bestehenden Tarifvertrag, an den der Arbeitgeber gebunden ist. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf den vereinbarten Lohn im Gegenzug zu seiner geschuldeten Leistungserbringung, weswegen Arbeitsleistung und Lohn in einem gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnis stehen.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 5, 2023, Seite 360 bis 365) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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