Grüne Vereinbarungen & Kartellverbot


Nachhaltigkeitskooperationen und Kartellrecht - (K)ein Zielkonflikt
Kein Freibrief für Nachhaltigkeitsvereinbarungen




Dr. Daniel Dohrn, Dars H. Ferber

Nachhaltiges Wirtschaften ist alternativlos: Die EU will mit ihrem Green Deal bis zum Jahr 2050 Klimaneutralität erreichen. Effektiv sind Nachhaltigkeitsinitiativen insbesondere dann, wenn sie in einer Branche breite Akzeptanz finden. Dazu müssen Unternehmen, die mitunter im Wettbewerb stehen, zusammenarbeiten und einheitliche Standards festlegen. Das wirft kartellrechtliche Fragen auf: Wie eng dürfen Wettbewerber im Bereich der Nachhaltigkeit kooperieren? Wann sind die roten Linien überschritten? Dieser Beitrag befasst sich mit den wichtigsten kartellrechtlichen Leitplanken anhand der Vorgaben der EU-Kommission sowie nationaler Kartellbehörden und wirft mittels kurzer Fallbeispiele einen praxisnahen Blick auf die wichtigsten Compliance-Fragen im Bereich der Nachhaltigkeitskooperationen.

Im Jahr 2021 verhängte die EU-Kommission gegen fünf Automobilhersteller ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 875 Millionen Euro. Sie hatten gemeinsam die Größe von AdBlue-Tanks und ein gemeinsames Verständnis zum erwartenden AdBlue-Verbrauch festgelegt und damit die technischen Parameter einer Technologie abgesprochen, mit der sich schädliche Emissionen über die Vorgaben der EU-Abgasnormen hinaus reduzieren ließen. Nach Ansicht der EU-Kommission stellte das eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung dar, weil die Hersteller es unterlassen hatten, unabhängig voneinander das volle Potenzial dieser Technologie zu nutzen.

Das Beispiel verdeutlicht, dass die Koordinierung von Technik-, Umwelt- oder sonstigen Nachhaltigkeitsstandards den Wettbewerb genauso beeinträchtigen können wie Preis- und Marktabsprachen. Das deutsche und europäische Kartellverbot im Sinne des § 1 GWB/Art. 101 Abs. 1 AEUV schützt nämlich nicht nur den Preis-, sondern auch den Technologie- und Innovationswettbewerb. Zudem achten Kunden bei der Auswahl von Produkten und Dienstleistungen mittlerweile verstärkt auf Nachhaltigkeitsfaktoren – letztere sind folglich ein wichtiger Differenzierungs- und Wettbewerbsparameter.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 2, 2024, Seite 75 bis 82) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.


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Im Überblick: ZRFC

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)

  • Ernste Korruptionsprobleme weltweit

    Transparency International hat den Korruptionswahrnehmungsindex 2023 (Corruption Perceptions Index, CPI) veröffentlicht. Der jährlich erscheinende Index ist der weltweit bekannteste Korruptionsindikator. Er umfasst 180 Staaten und Gebiete und bewertet den Grad der in Politik und Verwaltung wahrgenommenen Korruption. Der Meta-Index beruht auf der Einschätzung von Expertinnen und Experten sowie Führungskräften.

  • Utility-Token im Finanzierungsprozess

    Unternehmensfinanzierung sollte neben traditionellen auch innovative Finanzierungsformen berücksichtigen. Im Rahmen der Digitalisierung und dezentralen Finanzierung entwickeln sich innovative Finanzierungsquellen, die bereits heute einen Milliardenmarkt repräsentieren. Eine Chance ist die Emission von Utility-Token, die - neben Anzahlung und Crowdfunding - gezielt zur Vorfinanzierung von Produkten eingesetzt werden können.

  • Krisenanfälligkeit & Krisenresilienz

    Das Institut für Finanzdienstleistungen Zug (IFZ) der Hochschule Luzern und das Institut für Controlling der Fachhochschule Kiel haben während der Coronakrise eine Studie zum Thema "Finanzielle Resilienz" im DACH-Raum durchgeführt.

  • Mehrwert durch CCOs

    Der Beitrag gibt einen systematischen Überblick zum aktuellen Diskussionsstand der Chief-Compliance-Officer-Funktion und deren Einfluss auf die Effektivität von Compliance-Management-Systemen. Das resultierende Rahmenwerk identifiziert Gestaltungsmerkmale auf der individuellen Ebene, organisationale Kontextfaktoren und Erfolgsindikatoren.

  • KI-Compliance-Managementsystem

    Bei KI geht es lediglich um eine neue Technologie, wie auch schon bei Webstühlen, Dampfmaschinen, Computer, Internet und Co. Egal, welche Technologie zu erfinden, bewerten, regulieren und zu steuern ist, die Basis dafür ist Technik-Governance, auf Basis von Compliance-, Risiko- und neuerdings auch Nachhaltigkeitsmanagement.

  • Für Compliance eine schwierige Situation

    Mit der Gründung einer ausländischen Betriebsstätte sind umfangreiche rechtliche und organisatorische Anforderungen verknüpft. Deshalb erfolgt eine bewusste Begründung erst bei einer dauerhaft angelegten Geschäftstätigkeit im jeweiligen Land.

  • Generative KI als Chance

    Für die kommenden Monate erwarten deutsche Finanzvorstände keine Erholung der Geschäftsaussichten und zeigen sich deutlich pessimistischer als noch im Frühjahr, so der neue CFO Survey Herbst 2023 von Deloitte.

  • Cyberrisiken und Versicherungen

    "Der Schutz der Gesellschaft vor einem noch nie dagewesenen Cyberangriff wird mehr erfordern als eine Versicherung", so wird es im Bericht der Geneva Association formuliert. Wachsende geopolitische Spannungen und der Einsatz digitaler Technologien verstärken die Cyberrisiken, wobei die Cyberangriffe im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 weltweit um 38 Prozent zugenommen haben.

  • IDW PS 980 und Art. 42 DSGVO

    Die Datenschutz-Grundverordnung1 (DS-GVO) sieht Datenschutz als Compliance-Management- System. Blickt man auf die Struktur der Verordnung, so enthält diese alle wesentlichen Elemente eines solchen. Da darf auch eine Zertifizierung eines Datenschutz-Compliance-Systems nicht fehlen. Art. 42 DSGVO befasst sich mit der Zertifizierung und Art. 43 DSGVO mit der Zulassung von Zertifizierern.

  • Urteile und Vorurteile in der Compliance

    Vorurteile und Compliance? Das passt scheinbar nicht zusammen. Aufgrund der Bezüge zur Rechtswissenschaft ist Justitias Bild stets präsent. Ihre drei Attribute Augenbinde, Waage und Richtschwert verdeutlichen, dass das Recht ohne Ansehen der Person (Augenbinde), nach sorgfältiger Abwägung der Sachlage (Waage) gefällt und mit der nötigen Härte (Richtschwert) durchgesetzt wird.

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