Risikokultur ist wesentlich für das IKS
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem
Analyse der praktischen Umsetzung am Beispiel von Nicht-Finanzunternehmen
Von Prof. Dr. Stefan Müller und Ismail Ergün
(20.06.12) - Seit dem BilMoG müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen nach § 289 Abs. 5 HGB im Lagebericht die wesentlichen Merkmale des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems darstellen. Hierdurch soll es den Adressaten ermöglicht werden, die vom Management ergriffenen Maßnahmen und Verfahren zur Vermeidung von rechnungslegungsbezogenen Risiken zutreffend beurteilen zu können. Empirische Ergebnisse zeigen jedoch, dass bei kleineren Unternehmensgrößenklassen der Bedarf zur Verbesserung besteht.
Im Zuge des BilMoG führte der Gesetzgeber als Antwort auf eine Reihe von spektakulären Bilanzskandalen mit § 289 Abs. 5 HGB die Verpflichtung ein, dass kapitalmarktorientierte Unternehmen i. S. d. § 264d HGB für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2008 beginnen, im Lagebericht (LB) die wesentlichen Merkmale des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems darstellen müssen, um hierdurch die Transparenz der Corporate Governance deutscher Unternehmen zu erhöhen.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 3, 2012, Seite 102 bis 107) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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