Umsetzung eines Compliance-Programms


Compliance-Organisation im Sinne des IDW PS 980
Wer setzt definierte Compliance-Anforderungen im Unternehmen um?

Von RA Dr. Christian Schefold

(30.04.13) - Die Risiken wurden analysiert, die Ziele sind gesteckt und damit auch die Compliance-Anforderungen für das Unternehmen gesetzt. Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen sind im Rahmen eines Compliance-Programms definiert; nun ist die operative Umsetzung sicherzustellen. Hier ist eine klare Aufgabenzuweisung erforderlich. Nicht nur eine Compliance-Organisation ist angesprochen, sondern jeder im Unternehmen ist gefragt. Compliance ist Angelegenheit aller. Dabei wird es für viele eine Anforderung unter vielen betrieblichen Anforderungen sein. Führungskräfte sind da schon stärker gefordert; dies gilt auch für Mitarbeiter, die in Compliance-relevanten Bereichen tätig sind.

Insgesamt wird eine neue Funktion im Unternehmen Leitung, Koordination und Prüfung der Umsetzung eines Compliance-Programms übernehmen: eine Compliance-Organisation, die in die gesamte Unternehmensorganisation hineinreicht. Auch hier gilt es, die individuellen Erfordernisse des Unternehmens zu berücksichtigen. So kann letztendlich Compliance erfolgreich umgesetzt und dabei Bestandteil der Unternehmenskultur werden.

Am 11. März 2011 hat das Institut der Deutschen Wirtschaftsprüfer (IDW) den Prüfungsstandard PS 980 verabschiedet. Danach sollen Konzeption, Angemessenheit, Implementierung und Wirksamkeit eines CMS durch Prüfung von sieben Grundelementen festgestellt werden: Kultur, Ziele, Risiken, Programm, Organisation, Kommunikation und Überwachung. Nach einer Risikoanalyse war es angebracht, durch die Definition von Zielen die Richtung für Compliance im Unternehmen vorzugeben. Diese Ziele werden nun in einem Compliance-Programm im Rahmen einzelner Maßnahmen ausgefüllt.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 2, 2013, Seite 54 bis 59) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) - Prävention und Aufdeckung in der Compliance-Organisation

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Im Überblick: ZRFC

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)

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    Transparency International hat den Korruptionswahrnehmungsindex 2023 (Corruption Perceptions Index, CPI) veröffentlicht. Der jährlich erscheinende Index ist der weltweit bekannteste Korruptionsindikator. Er umfasst 180 Staaten und Gebiete und bewertet den Grad der in Politik und Verwaltung wahrgenommenen Korruption. Der Meta-Index beruht auf der Einschätzung von Expertinnen und Experten sowie Führungskräften.

  • Utility-Token im Finanzierungsprozess

    Unternehmensfinanzierung sollte neben traditionellen auch innovative Finanzierungsformen berücksichtigen. Im Rahmen der Digitalisierung und dezentralen Finanzierung entwickeln sich innovative Finanzierungsquellen, die bereits heute einen Milliardenmarkt repräsentieren. Eine Chance ist die Emission von Utility-Token, die - neben Anzahlung und Crowdfunding - gezielt zur Vorfinanzierung von Produkten eingesetzt werden können.

  • Krisenanfälligkeit & Krisenresilienz

    Das Institut für Finanzdienstleistungen Zug (IFZ) der Hochschule Luzern und das Institut für Controlling der Fachhochschule Kiel haben während der Coronakrise eine Studie zum Thema "Finanzielle Resilienz" im DACH-Raum durchgeführt.

  • Mehrwert durch CCOs

    Der Beitrag gibt einen systematischen Überblick zum aktuellen Diskussionsstand der Chief-Compliance-Officer-Funktion und deren Einfluss auf die Effektivität von Compliance-Management-Systemen. Das resultierende Rahmenwerk identifiziert Gestaltungsmerkmale auf der individuellen Ebene, organisationale Kontextfaktoren und Erfolgsindikatoren.

  • KI-Compliance-Managementsystem

    Bei KI geht es lediglich um eine neue Technologie, wie auch schon bei Webstühlen, Dampfmaschinen, Computer, Internet und Co. Egal, welche Technologie zu erfinden, bewerten, regulieren und zu steuern ist, die Basis dafür ist Technik-Governance, auf Basis von Compliance-, Risiko- und neuerdings auch Nachhaltigkeitsmanagement.

  • Für Compliance eine schwierige Situation

    Mit der Gründung einer ausländischen Betriebsstätte sind umfangreiche rechtliche und organisatorische Anforderungen verknüpft. Deshalb erfolgt eine bewusste Begründung erst bei einer dauerhaft angelegten Geschäftstätigkeit im jeweiligen Land.

  • Generative KI als Chance

    Für die kommenden Monate erwarten deutsche Finanzvorstände keine Erholung der Geschäftsaussichten und zeigen sich deutlich pessimistischer als noch im Frühjahr, so der neue CFO Survey Herbst 2023 von Deloitte.

  • Cyberrisiken und Versicherungen

    "Der Schutz der Gesellschaft vor einem noch nie dagewesenen Cyberangriff wird mehr erfordern als eine Versicherung", so wird es im Bericht der Geneva Association formuliert. Wachsende geopolitische Spannungen und der Einsatz digitaler Technologien verstärken die Cyberrisiken, wobei die Cyberangriffe im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 weltweit um 38 Prozent zugenommen haben.

  • IDW PS 980 und Art. 42 DSGVO

    Die Datenschutz-Grundverordnung1 (DS-GVO) sieht Datenschutz als Compliance-Management- System. Blickt man auf die Struktur der Verordnung, so enthält diese alle wesentlichen Elemente eines solchen. Da darf auch eine Zertifizierung eines Datenschutz-Compliance-Systems nicht fehlen. Art. 42 DSGVO befasst sich mit der Zertifizierung und Art. 43 DSGVO mit der Zulassung von Zertifizierern.

  • Urteile und Vorurteile in der Compliance

    Vorurteile und Compliance? Das passt scheinbar nicht zusammen. Aufgrund der Bezüge zur Rechtswissenschaft ist Justitias Bild stets präsent. Ihre drei Attribute Augenbinde, Waage und Richtschwert verdeutlichen, dass das Recht ohne Ansehen der Person (Augenbinde), nach sorgfältiger Abwägung der Sachlage (Waage) gefällt und mit der nötigen Härte (Richtschwert) durchgesetzt wird.

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