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Datenschutzrecht beim Outsourcing


Auftragsdatenverarbeitung: Pflicht des Auftragnehmers, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen und seine Mitarbeiter schriftlich auf das Datengeheimnis zu verpflichten
Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung durch den Auftragnehmer voll verantwortlich


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Von Rechtsanwalt Dr. Thomas Helbing

(18.05.10) - Datenverarbeitungsverträge müssen bestimmte Mindestregelungen beinhalten, so will es das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). So müssen zum Bespiel Klauseln aufgenommen werden über die Benachrichtigung bei Datenschutzverstößen, Prüfrechte, die Einschaltung von Unterauftragnehmern sowie eine Reihe weiterer Punkte. Betroffen sind zum Beispiel Verträge über die Auslagerung der Lohnbuchhaltung und Gehaltsabrechnung oder Verträge mit Unternehmen, die Personalinformationsssyteme anbieten, auch wenn es sich nur um Tochtergesellschaften oder die Konzernmutter handelt.

Genügen Verträge den Anforderungen nicht, drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Bereits bestehende Vereinbarungen sollten überprüft und Unternehmensrichtlinien erarbeitet werden, die sicherstellen, dass zukünftige Verträge den neuen Regeln entsprechen.

Welche Verträge sind betroffen?
Alle Verträge, bei denen Dritte Daten für Ihr Unternehmen speichern, nutzen oder anderweitig verarbeiten, müssen den neuen Anforderungen genügen, insbesondere, wenn diese nach dem 1. September 2009 geschlossen, erneuert oder angepasst wurden. Diese so genannten "Auftragsdatenverarbeitungs-Verhältnisse" liegen immer dann vor, wenn ein Dritter für Ihr Unternehmen im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet oder darauf Zugriff hat.

Personenbezogene Daten sind sämtliche Informationen, die einer bestimmten oder bestimmbaren Person zugeordnet werden können, zum Beispiel Lieferadressen oder bisherige Käufe eines Kunden, Kontaktdaten von Geschäftspartnern oder Mitarbeiterdaten wie Name, Stellenbeschreibung, Lebenslauf oder Gehalt.

Die neuen Regeln betreffen auch konzerninterne Sachverhalte, zum Beispiel wenn eine Muttergesellschaft eine zentrale Kundendatenbank oder ein HR-System betreibt, in dem auch Kundendaten oder Mitarbeiterdaten der Tochtergesellschaften gespeichert sind.

Beispiele für möglicherweise betroffene Vertragsverhältnisse sind:
>> Verträge über die Auslagerung der Lohnbuchhaltung und Gehaltsabrechnung
>> Verträge mit Archivierungs-Dienstleistern
>> Verträge mit Call Centern oder Direktmarketing-Agenturen (Mailings, Newsletter-Versand, Lettershops)
>> Verträge mit Unternehmen, die HR-Systeme oder Kundenverwaltungs-Systeme (CRM) anbieten
>> Verträge mit externen Prüfern und Wartungsfirmen
>> andere Verträge über die zur Verfügungstellung von IT-Ressourcen (z.B. Application Service Providing (ASP), Cloud Computing, Software-as-a-Service (SaaS), Website-Hosting, Online-Speicherplatz).

Von der Datenverarbeitung im Auftrag sind die Fälle zu unterscheiden, bei denen ein Unternehmen nicht nur die Datenverarbeitung, sondern eine ganze Aufgabe oder Funktion ausgelagert hat, z.B. die Kundenbetreuung. Für diese "Funktionsübertragungen" gelten andere und sogar strengere datenschutzrechtliche Anforderungen. Die Abgrenzung zwischen Auftragsdatenverarbeitung und Funktionsübertragung kann äußert schwierig sein und nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles erfolgen.

Was verlangt das neue Recht?
Bereits bis zum 31. August 2009 galten für Auftragsdatenverarbeitungs-Verträge bestimmte Mindestandforderungen. Diese wurden jetzt konkretisiert und ausgeweitet.

Seit dem 1. September 2009 müssen die Parteien in einem schriftlichen Vertrag insbesondere Folgendes festlegen:
>> Umgang, Art und Zweck der Erhebung, Nutzung und Verarbeitung von Daten durch den Auftragnehmer
>> den Umfang der Weisungsbefugnisse des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer
>> die vom Auftragnehmer zu treffenden technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit
>> die Korrektur, Löschung und Sperrung von Daten durch den Auftragnehmer
>> die Befugnis des Auftragnehmers, die Datenverarbeitung an Unterauftragnehmer auszulagern
>> die Pflicht des Auftragnehmers, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen und seine Mitarbeiter schriftlich auf das Datengeheimnis zu verpflichten
>> Kontrollrechte des Auftraggebers
>> Verpflichtungen des Auftragnehmers, dem Auftraggeber Datenschutzverstöße mitzuteilen, und
>> die Rückgabe und Löschung der Daten beim Auftragnehmer am Ende des Auftrags

Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung durch den Auftragnehmer voll verantwortlich sowie dafür, dass die genannten zwingenden vertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden. Darüber hinaus stellt das Bundesdatenschutzgesetz klar, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer sorgfältig im Hinblick auf die getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit auszusuchen hat. Auftraggeber müssen ihre Auftragnehmer regelmäßig kontrollieren und das Ergebnis der Kontrollen dokumentieren.

Hat der Auftragnehmer seinen Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) müssen zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, um ein "angemessenes Datenschutzniveau" beim Auftragnehmer sicherzustellen. Hierfür verwenden viele Unternehmen die "EU Standardvertragsklauseln für die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Datenverarbeiter in Drittländern".

Leider decken sich diese nicht voll mit den neuen strengen Anforderungen des deutschen Rechts. So sind etwa die Regelungen zur Mitteilung von Datenschutzverstößen in den EU-Standardverträgen nur sehr vage geregelt. Werden von einem Auftragnehmer außerhalb des EWR unternehmenskritische Daten verarbeitet, sollten die Standardverträge deshalb durch zusätzliche vertragliche Regelungen ergänzt werden.

Welche Sanktionen drohen und wie wahrscheinlich sind diese?
Datenschutzbehörden können Unternehmen ohne ausreichende Verträge Bußgelder von bis zu 50.000 Euro auferlegen. Im Falle eines Datenschutzverstoßes beim Auftragnehmer können Betroffene Schadenersatzansprüche gegen den Auftraggeber geltend machen. Darüber hinaus können sich Datenschutzbeauftragte gegenüber ihrem Unternehmen haftbar machen, wenn sie es fahrlässig versäumen, die neuen Regelungen umzusetzen.

Auftragsdatenverarbeitungsverträge werden von Datenschutzbehörden normalerweise nicht ohne Anlass überprüft. Beschwert sich jedoch ein Betroffener, so werden von den Behörden Ermittlungen eingeleitet, in deren Rahmen von Unternehmen auch verlangt werden kann, die angewendeten Verträge vorzulegen. Ermittlungen können auch im Falle von Datenschutzverstößen aufgenommen werden. Da der deutsche Gesetzgeber nunmehr Meldepflichten bei bestimmten Verstößen vorgesehen hat, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Behörden von solchen Verstößen Kenntnis erlangen.

Welche Schritte empfehlen Sie? Wie können Sie helfen?

Kurzfristig:
>> Auftragdatenverarbeitungs-Verhältnisse erfassen, in denen Ihr Unternehmen Auftraggeber ist und anschließend anhand der folgenden Kriterien gewichten: Menge der Daten Sensibilität der Daten
Bedeutung der Daten für das Unternehmen, und
Status des Auftragsdatenverarbeiters (Konzernunternehmen, Sitz innerhalb oder außerhalb der EU, Ergebnisse früherer Kontrollen).
>> Unternehmenskritische Verträge prüfen und soweit erforderlich anpassen.

Mittelfristig:
>> Unternehmensrichtlinien, Vorlagen und Checklisten erarbeiten, die sicherstellen, dass neue Verträge gesetzeskonform sind.
>> Verfahren zur regelmäßigen Kontrolle von Datenverarbeitern einführen.
>> Altverträge schrittweise anpassen (z.B. im Rahmen von Vertragsverlängerungen).
Wir können Sie unterstützen bei der Prüfung bestehender Verträge, dem Entwurf und der Verhandlung erforderlicher Anpassungen sowie der Erarbeitung von internen Richtlinien und Checklisten.

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Informationen oder eine kostenlose Vorlage für eine Richtlinie oder Checkliste wünschen.

Autor: Dr. Thomas Helbing
Kurzvita: Dr. Thomas Helbing ist Rechtsanwalt und berät Unternehmen zu allen Fragen des Datenschutz-, IT- und Online-Rechts.
Weitere Beiträge und mehr über die Kanzlei finden Sie auf
www.thomashelbing.com.
E-Mail: helbing (at) thomashelbing.com
Telefon: (0 89) 39 29 70 07

Lesen Sie mehr:
Neu: Änderungen bei Standardvertragsklauseln


Lesen Sie weitere Compliance-Themen

in der Corporate Compliance Zeitschrift, Zeitschrift zur Haftungsvermeidung im Unternehmen.

Corporate Compliance Zeitschrift“ (CCZ) heißt die neueste juristische Fachzeitschrift zur Haftungsvermeidung im Unternehmen. Die CCZ erscheint seit Januar 2008 sechsmal jährlich in den Verlagen C.H.Beck / Franz Vahlen und wird von Compliance-Magazin.de (Hrsg. Presse, Messe & Kongresse Verlags GmbH) vertrieben.

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Leseproben der Corporate Compliance Zeitschrift

10.09.10 - My Space is not Your Space - Einige arbeitsrechtliche Überlegungen zu Social Media Guidelines

08.09.10 - Praxis der Compliance-Organisation: Fortbildungen und Sponsoring durch die Industrie

07.09.10 - Gesetzliche Anforderungen und praktische Umsetzung bei Emissionshandelsunternehmen

30.08.10 - Rechtsrahmen für Corporate Compliance nach russischem Recht und nach deutschem Recht

20.08.10 - Wozu braucht eine Behörde Compliance, also Maßnahmen, die die "Regeltreue " gewährleisten?

27.07.10 - Der neue Compliance-Prüfungsstandard (PS 980) - Inhalte und Aussagen

21.07.10 - Legal & Compliance - Abgrenzung oder Annäherung (am Beispiel einer Bank)

06.07.10 - Organisationspflichten nach § 64a VAG - beginnende Vereinheitlichung der Organisationspflichten in der Finanzwirtschaft

22.06.10 - Praxis der Compliance-Organisation: Geschenke und Einladungen

15.06.10 - Praktische Empfehlungen zur Haftungsbegrenzung an Vorstände und Aufsichtsräte

07.06.10 - Das Unternehmen als Gefahrenquelle? - Compliance-Risiken für Unternehmensleiter und Mitarbeiter

01.06.10 - Pädophile Priester und Kirchen-Compliance

18.05.10 - Übliche Kundenpflege oder Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr

14.05.10 - Compliance-Anforderungen an das Managen des eigenen IP-Portfolios

05.05.10 - Compliance: Best Practice im Bereich Asset Management

27.04.10 - Die Verantwortung für Risikomanagement und Compliance im mehrköpfigen Vorstand

21.04.10 - Das Thema Compliance hat auch öffentlich-rechtliche Bezüge

31.03.10 - Die neue Kronzeugenregelung: Ein Störfaktor aus Compliance-Sicht?

25.03.10 - Ausgestaltung der arbeitsrechtlichen Stellung des Compliance-Officers

16.03.10 - Compliance im Erst- und Rückversicherungsunternehmen

15.03.10 - Datenschutz-Compliance: Security Breach Notofication bei Datenpannen

22.02.10 - Grenzen der strafrechtlichen Garantenstellung des Compliance Officers

11.02.10 - Der Compliance-Garant ist verpflichtet, die von rechtsuntreuen und eigenverantwortlich handelnden Tätern ausgehende Gefahr zu bekämpfen

10.02.10 - Der Aufbau einer Compliance-Kultur ist eine Herausforderung für Banken in Europa

09.02.10 - Die BME-Compliance-Initiative bietet beigetretenen Unternehmen einen Mindeststandard

27.01.10 - Bestimmung der Garantenstellung, Festlegung der Garantenpflicht und Konsequenzen für den Compliance Officer

22.01.10 - Die Garantenpflicht des Compliance Officers und die D&O-Versicherung als "Allheilmittel"

20.01.10 - Compliance-Bemühungen sind nur dann effektiv, wenn sie mit der vorherrschenden Unternehmenskultur übereinstimmen

13.01.10 - Korruption und Wirtschaftskrise: Machen sich Präventionsmaßnahmen bezahlt?

17.12.09 - Die Business Judgment Rule reduziert die gerichtliche Kontrolldichte zur Vermeidung von Rückschaufehlern und zur Ermöglichung sinnvoller Risiken

14.12.09 - Einführung und Inhalte von Ethikrichtlinien in multinationalen Unternehmen

04.12.09 - Die Implementierung von Whistleblower-Hotlines aus US-amerikanischer, europäischer und deutscher Sicht

13.11.09 - Dokumentenmanagement-Richtlinien und Aufbewahrungspflichten im Hinblick auf die rechtlichen Anforderungen des U.S.-Zivilverfahrens

16.10.09 - Deutscher Corporate Governance Kodex und Verschärfungen sowie Ergänzungen bereits bestehender Kodexempfehlungen

13.10.09 - Straf- und zivilrechtliche Folgen von Schmiergeldzahlungen

05.10.09 - Pressekodex und Ethikrichtlinien: Haftungsvermeidung der Presseverlage und Journalisten

30.09.09 - Die Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat bei Verstößen gegen das Kartellrecht

25.09.09 - Die Compliance-Verantwortlichkeit des Verbands: Typische Risikobereiche im Verband und Compliance-Maßnahmen

23.09.09 - Erstmals: BGH weist dem Compliance Officer eine GarantensteIlung und Garantenpflicht nach § 13 Abs. 1 StGB zu

11.08.09 - Kreditgewährung an Gesellschafter: Praktische Hinweise zum Umgang mit MoMiG und neuer Rechtsprechung

04.08.09 - Emissionsrechtliche Compliance - Emissionsrechtliche Pflichten und die Folgen ihrer Verletzung

30.07.09 - Die Zukunft der unternehmerischen Haftung bei Compliance-Verstößen

13.07.09 - Auditierung und Zertifizierung von Compliance-Organisationen in der Immobilienwirtschaft

08.07.09 - Veröffentlichung von Vorstandsgehältern in den USA nach der aktuellen SEC-Regelung

15.06.09 - Die Haftung des Compliance-Officers gegenüber seinem Arbeitgeber - Haftungsprivilegierung bei innerbetrieblichem Schadensausgleich?

09.06.09 - Betriebsratsmitbestimmung bei Verhaltens- bzw. Ethikrichtlinien

11.05.09 - Kartellrechtliche Risiken bei Unternehmenskäufen - Informationsaustausch und Clean Team

30.04.09 - Die Mindestanforderungen an ein Risikofrüherkennungs- und Überwachungssystem nach § 91 Abs. 2 AktG

16.04.09 - Umfang persönlich wahrzunehmender Aufsichtspflichten von Geschäftsleitern bei vertikaler Arbeitsteilung aus gesellschafts- und strafrechtlicher Sicht

03.04.09 - Know-how-Schutz als Teil des Compliance-Managements

27.03.09 - Kartellrechtliche Compliance-Programme im Rahmen der Bußgeldbemessung de lege lata und de lege ferenda

19.03.09 - Zur GarantensteIlung des Compliance-Officers - Unterlassungsstrafbarkeit durch Organisationsmangel?

10.03.09 - Whistleblowing und der strafrechtliche Geheimnisschutz nach § 17 UWG

03.03.09 - Informationsorganisation im Kapitalmarktrecht Compliance zwischen Informationsmanagement und Wissensorganisationspflichten

24.02.09 - "Internal Investigations" und ihre Verankerung im Recht der AG

16.02.09 - Die arbeitsrechtliche Stellung des Compliance Managers insbesondere Weisungsunterworfenheit und Reportingpflichten

03.02.09 - Zur Schadensersatzpflicht der Aufsichtsratsmitglieder gegenüber Anlegern wegen strafbarem oder sittenwidrigem Verhalten

27.01.09 - Die vier verpflichtenden Elemente des EMB-Wertemanagements Bau

26.01.09 - Social Compliance: Nachhaltigkeitsrisiken richtig bewerten und kontrollieren

12.01.09 - Compliance internationaler Versicherungslösungen am Beispiel der D&O-Versicherung

05.01.09 - Zur Umsetzung des aktuellen EFPIA-Kodex und der NIS-Empfehlungen des VFA

15.12.08 - Effektive ethische Compliance-Programme im Sinne der United States Federal Sentencing Guidelines

11.12.08 - Der Einzelhandel übernimmt Verantwortung für Sozialstandards in der weltweiten Lieferkette

02.12.08 - Mehrfache Zahlungsverpflichtungen des "schmierenden" Unternehmens als Korruptionsfolge

26.11.08 - Der Wert von Compliance und Unternehmenskultur - Ergebnisse der aktuellen Studie von PricewaterhouseCoopers zur Wirtschaftskriminalität

25.11.08 - Nebenleistungen an Aufsichtsratsmitglieder und der (unnötige) Ruf nach dem Gesetzgeber

18.11.08 - Der Standard Compliance Code (SCC) der österreichischen Kreditwirtschaft

17.11.08 - Die Wandlung der Compliance-Funktion in Wertpapier-Dienstleistungsunternehmen unter besonderer Beachtung der neuen Berichtspflicht an das Senior-Management

06.11.08 - Anforderungen an die Organisation der Geldwäscheprävention bei Bankinstituten - ausgewählte Einzelfragen

29.10.08 - Wie sich die Trade Compliance im Unternehmen gewährleisten lässt

20.10.08 - Die externe Ombutsstelle - Risiko für die Wirksamkeit außerordentlicher Kündigungen?

19.09.08 - Ein Phänomen: Geschmierte Gewerkschaften als Teil der Pflege der koalitionspolitischen Landschaft

28.08.08 - Die Zukunft des Automobilvertriebs und damit verbundener Dienstleistungen im EU-Recht unter Compliance-Gesichtspunkten

21.08.08 - Compliance-Klauseln: Gut gemeint aber unwirksam? - Compliance-Klauseln spielen bisher weitgehend nur eine Rolle im Business-to-Business-Bereich

11.08.08 - Compliance als strategisches Risiko globaler Unternehmen

05.08.08 - Gesucht wird ein Compliance-Officer - Ein 200.000 Euro-Beispiel aus der Praxis

31.07.08 - "Willful Blindness" im Wirtschaftsstrafrecht - Kann ungewollte Unwissenheit vor Strafe schützen?

25.07.08 - Veranstaltungen als Zuwendungen nach § 31d WpHG: Zulässigkeit von Veranstaltungen mit Kunden, Mitarbeitern und Organen von Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDU) im Umfeld der FRUG-Gesetzgebung

17.07.08 - Arbeitsrechtliche Besonderheiten der Implementierung von Compliance-Programmen – Rechtsfolgen: Besteht die Pflicht zur Durchsetzung von Compliance-Richtlinien?

11.07.08 - Rückruf-Management als Bestandteil unternehmerischer Compliance

19.06.08 - Nachbetrachtung: Strafbare Vorteilsgewährung an Amtsträger als Repräsentanten des Staates (StGB § 333): Einladungen keine strafbare Vorteilsgewährung, sondern ein legitimes Interesse eines Sponsors

17.06.08 - Mangels genauer und aufgeschlüsselter empirischer Daten besteht über die Anwendung des Internationale Bestechungsgesetzes Unsicherheit

12.06.08 - US-Bundesgericht bestätigt weite Auslegung von US-Anti-Korruptionsvorschriften - Foreign Corrupt Practices Act of 1977 (FCPA)

14.05.08 - Der US-False Claims Act ein EI Dorado für Whistleblower - US-Gesetzesregelung für die amerikanische öffentliche Hand ein Segen

07.05.08 - Compliance mit dem neuen EU-Chemikalienrecht REACH – Die sorgfältige Vorbereitung ist existenziell - Der Geltungsbereich von REACH ist sehr breit aufgestellt

02.05.08 - Rechtliche Grundlagen für Aufsichtsratsprüfungsausschüsse und ihre Aufgabenwahrnehmung auf dem Gebiet der Compliance - "Compliance"-Themen gehören nach EU-Recht weder zu den verpflichtenden noch zu den empfohlenen Aufgaben eines Prüfungsausschusses

22.04.08 - Die Compliance-Praxis im Finanzdienstleistungssektor nach Solvency II

21.04.08 - Anforderungen an die Organisation in börsennotierten Unternehmen zur Erfüllung insiderrechtlicher Pflichten

11.04.08 - Selbstreinigung: Vergaberechtliche "Medizin" als Compliance-Maßnahme – So können als unzuverlässig geltende Unternehmen ihre Eignung und Zuverlässigkeit unter Beweis stellen

08.04.08 - Bezirksgericht Zürich lässt Arrestdurchgriff auf treuhänderisches trust-Vermögen zu

08.04.08 - Organisationsverschulden des Arbeitgebers und Schadensteilung bei Arbeitnehmerhaftung BGB a.F. §§ 254 Abs. 1,276; EGBGB Art. 229 § 5 Satz 1; ZPO §§ 286, 301

07.04.08 - Verpflichtung zur Mitteilung nach §§ 2111. WpHG bei einer Umfirmierung: Die Auswirkungen des Urteils auf die inhaltliche Ausgestaltung von Compliance-Verfahren sind erheblich

07.04.08 - Studie von Ernst & Young: Ergebnisse einer Befragung der Stakeholder zu Risikomanagement und Compliance

07.04.08 - Welche Auswirkungen hat das ausländisches Unternehmensstrafrecht auf Compliance und Unternehmenspraxis?

27.03.08 - Untreue durch Nutzung einer "schwarzen Kasse" (StGB §§ 266,299 a. F.) – Das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 14.5.2007, in dem es um Schwarze Kassen bei der Siemens AG ging

26.03.08 - Internationale Gerichtsurteile: US-Bundesgericht verschärft Anforderungen an Sexual Harassment-Klagen (Civil Rights Act of 1964)

12.03.08 - Untreue durch Zahlung einer gesetzlich nicht vorgesehenen Vergütung an Betriebsratsmitglieder (StGB §§ 266 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. § 263 Abs. 3 Nr. 2 Alt. 1; BetrVG § 119 Abs. 1 Nr. 3, EBRG §§ 42 Nr. 3,44 Abs. 1 Nr. 2)

11.03.08 - Unternehmensethik und Compliance-Management – Zwei Seiten einer Medaille - Ein striktes Compliance-Management ist die notwendige Basis für jede Unternehmensethik

10.03.08 - Zur Bedeutung des Deutschen Corporate Governance Kodex für die Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen, insbesondere bei Aufsichtsratswahlen (AktG §§ 100,105, 161,243 Abs. 1)

06.03.08 - Der FSA-Kodex -"Healthcare Compliance" in Deutschland - Der FSA-Kodex vom 16.1.2004 stellt gegenüber den bisherigen verbandsübergreifenden Bemühungen eine Zäsur dar

25.02.08 - Corporate Compliance im aktienrechtlichen Unternehmensverbund - Die Unternehmensleitung sollte bei entsprechendem Gefahrenpotential eine auf Haftungsvermeidung und Risikokontrolle angelegte Compliance-Organisation einrichten

14.02.08 - Fünf Punkte, die ausländische Unternehmen über den United States Foreign Corrupt Practices Act ("FCPA") wissen sollten

13.02.08 - Die Einfallstore des Kartellrechts in die Unternehmenspraxis - wie man sie erkennen und wieder schließen kann

13.02.08 - Verstößt der Arbeitgeber gegen das Diskriminierungsverbot, kann der Stellenbewerber Entschädigung nach § 15 AGG verlangen

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Meldungen: Recht

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Auskunftsrecht und Urheberrechtsverstöße Im digitalen Zeitalter werden Musik- oder Filmdateien über Peer-to-Peer-Netzwerke illegal verbreitet. Gegen diese Art der Urheberrechtsverletzung geht die Musik- und Filmindustrie als Rechteinhaber nun vor. Der "Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit" (BfDI) informiert aus aktuellem Anlass in einem Artikel zum Auskunftsrecht bei Urheberrechtsverstößen:

Neu: Änderungen bei Standardvertragsklauseln Am 5. Februar 2010 hat die EU-Kommission eine neue Fassung der "Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter in Drittländern" beschlossen. Standardvertragsklauseln sind ein häufig genutztes Instrument, um datenschutzrechtliche Anforderungen umzusetzen, wenn personenbezogene Daten in einem Land außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) genutzt oder verarbeitet werden. Am 15. Mai 2010 treten die bisher gültigen Standardklauseln außer Kraft.

AGG und Diskriminierende Bluttests bei Einstellung Wie jüngst bekannt wurde, werden Bewerber des Autobauers Daimler, des Medienriesen Axel Springer und sogar öffentlich-rechtlicher Sendeanstalten vor einer etwaigen Einstellung mittels Blutuntersuchung auf "Herz und Nieren" geprüft. Und zwar pauschal, d.h. auch dann, wenn für den in Rede stehenden Arbeitsplatz keine bestimmte gesundheitliche Eignung erforderlich ist. "Abgesehen von moralischen Bedenken kann ein solches Vorgehen vor dem Hintergrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) für Arbeitgeber teuer werden", warnt Rechtsanwältin Stephanie Musiol von der Kanzlei Bethge.Reimann.Stari in Berlin.

Wesentliche Inhalte der Datenschutz-Reform Der Deutsche Bundestag hat am 3. Juli 2009 und damit am letzten Tag der Sitzungswoche vor der Sommerpause eine Reihe von neuen Bestimmungen im Datenschutz verabschiedet (BT-Drs. 16/12011, 16/13657). Am 10. Juli 2009 haben die Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) auch den Bundesrat passiert. Dr. Michael Rath, Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht und Partner bei der Luther Rechtsanwaltgesellschaft mbH, erörtert die wesentlichen Inhalte der Datenschutz-Reform.

Datenschutz: Dienstleisterkontrolle verschärft Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 03. Juli nunmehr doch die 2. Datenschutznovelle auf dem Weg gebracht. Die Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes bringen für die praktische Arbeit der Unternehmen erhebliche Konsequenzen mit sich. Die Ankündigungen der Koalitionsparteien im Rahmen des so genannten Datenschutzgipfels im September 2008 wurden nur teilweise umgesetzt. Vergangenen Mittwoch hatten sich die Koalitionsparteien zunächst im Innenausschuss des Bundestages über die Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes geeinigt.

IT-Compliance und Datenschutz im Internet Datenschutzvorschriften müssen auch im Internet beachtet und eingehalten werden. Die Handhabung erweist sich in der Praxis als schwieriger als die Klarheit des Gebots. Das Internet eröffnet nicht nur eine große Möglichkeit zur betrieblichen Außendarstellung, als Verkaufsplattform und als Informationsquelle, sondern ermöglicht gleichzeitig noch die Rückmeldung wie das eigene Onlineangebot von Benutzern angenommen wird. Diese Informationsverschaffung gerät jedoch leicht auf Kollisionskurs zum Datenschutzrecht. Im Brennpunkt dieses Textes steht der legitime Wunsch von Firmen das Nutzerverhalten ihrer Kunden auf ihrer Webpräsenz für ihr Marketing auszuwerten gegen den unverzichtbaren strengen Schutz des Datenschutzrechts. Sie erfahren, was Sie beachten müssen, um sich datenschutzrechtlich korrekt zu Verhalten.

GmbH-Geschäftsführer und steuerrechtliche Haftung Bei einer Unternehmenskrise besteht für einen GmbH-Geschäftsführer ein erhöhtes steuerrechtliches Haftungsrisiko. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den Einbehalt, die Anmeldung und Abführung von Lohnsteuer. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der GmbH-Geschäftsführer als Haftungsschuldner für nicht gezahlte Lohnsteuer hat der Bundesfinanzhof (BFH) in zwei aktuellen Entscheidungen - in Fortentwicklung seiner bisherigen Rechtsprechung - konkretisiert. Die Tendenz der Entscheidungen ist dabei eindeutig: Will der Geschäftsführer die persönliche Inanspruchnahme als Haftungsschuldner verhindern, gilt es, zunächst die lohnsteuerlichen Ansprüche des Fiskus zu befriedigen, und erst anschließend an das Unternehmen und dessen andere Gläubiger zu denken.

Sorgfaltspflichten der Geschäftsführung Datenklau, Hackerangriffe, Betriebsspionage oder Malware sind nur einige der gefürchteten Super-GAUs, die durch Schwachstellen in der IT entstehen können. Dabei ist vielen Unternehmern nicht einmal bewusst, welche rechtlichen Konsequenzen sie über die unmittelbaren wirtschaftlichen Schäden hinaus erwarten: Auch für die IT regelt das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) den Umgang mit potenziellen Risikobereichen - und droht bei Verstößen mit empfindlichen Strafen.

Offenlegungspflichten und Darlehensverträge Wird ein Darlehensvertrag nicht direkt zwischen Bank und Kunden geschlossen sondern über einen so genannten Kreditvermittler, erhält dieser dafür üblicherweise eine Provision. Auch wenn die Provision in der Regel von der Bank an den Vermittler gezahlt wird, so ist die Kreditvermittlung für den Kunden jedoch nicht "kostenlos". Vielmehr werden ihm die Kosten auferlegt, wobei dies mehr oder weniger offen geschieht. Auch nach alter Rechtslage waren die Banken und Kreditvermittler verpflichtet, die üblicherweise vom Kreditnehmer zu zahlende Provision vor Abschluss des Vertrages anzugeben.

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