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Intellicomp berät mit Datenschutzbeauftragten


Kurt-Rolf Sannig wird externer Datenschutzbeauftragter bei Intellicomp
Berater und Ansprechpartner ist er für die technische Beurteilung und die praktische Umsetzbarkeit von Datenschutzmaßnahmen verantwortlich


(23.10.08) - In seiner Funktion als externer Datenschutzbeauftragter unterstützt Kurt-Rolf Sannig ab sofort das Team des Value Added Distributor (VAD) Intellicomp. Als Berater und Ansprechpartner ist er für die technische Beurteilung und die praktische Umsetzbarkeit von Datenschutzmaßnahmen verantwortlich. Ziel ist es, Kunden und Partner auf der Basis gezielter Sicherheitsanalysen und mit dem entsprechenden Know-how in diesem Bereich zur Seite zu stehen. Dabei bringt der Experte seine umfassenden Kompetenzen mit ein.

Als praktischer Betriebswirt (HWL) verfügt Kurt-Rolf Sannig über einen weitreichenden Erfahrungsschatz in der Organisation von Handels- und Industrieunternehmen. Seine berufliche Karriere startete er als Organisator und Organisationsleiter für mehrere Konzerngesellschaften der Metallgesellschaft AG.

Danach vertiefte er über mehrere Jahre seine praktischen Erfahrungen als Berater sowie Projektmanager und begleitete während dieser Zeit verschiedene Handels- und Industrieunternehmen. Anschließend wechselte er zur m+s Elektronik AG, bei der er als Planungs-/Organisationsleiter tätig war. Zuletzt arbeitete Sannig als freiberuflicher Berater, bis er schließlich zu Intellicomp wechselte.

"Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten hat für Unternehmen erhebliche Vorteile. So können diese vom aktuellen Know-how sowie umfassenden Erfahrungen profitieren", erklärt Christian Nowitzki, Geschäftsführer von Intellicomp. "Dabei ist der Berater unabhängig und nicht in die Unternehmenshierarchie eingebunden. Nur so kann diese Aufgabe konfliktfrei ausgeführt werden. Hinzu kommt, dass mit einem externen Consultant ein Vertrag geschlossen wird, der alle Rahmenbedingungen klar regelt. Versteckte Kosten werden so vermieden und gleichzeitig Haftungsrisiken minimiert." (Intellicomp: ra)


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Meldungen: Beratung

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    Der Vorschriftenmonitor" von Forum Verlag Herkert ist genau das Richtige für alle Geschäftsführer, Fach- und Führungskräfte, die keine Zeit haben, neue Vorschriften selbst zu durchforsten, gleichzeitig aber nichts übersehen wollen. Der neue Service befasst sich mit Gesetzen und Verordnungen, Richtlinien, Beschlüssen und Verwaltungsvorschriften. Zusätzlich werden auch technische Regeln, DGUV-Vorschriften und DGUV-Regeln thematisiert. Er informiert auch über relevante höchstrichterliche Rechtsprechung, also über Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und der obersten deutschen Gerichte, wie z.B. Bundesarbeitsgericht (BAG), Bundesfinanzhof (BFH) oder Bundesverwaltungsgericht (BVerwG).

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    Cylance bietet über ihre Cylance Consulting-Abteilung ab sofort Assessments und Beratungsdienstleistungen hinsichtlich der EU-Datenschutz-Grundverordnung/General Data Protection Regulation (DSGVO/GDPR) an. Dieses spezielle Beratungsangebot ist Teil der umfassenderen Cylance Consulting Services. Cybersicherheitsexperten von Cylance bieten Dienstleistungen und Beratungsangebote an, um Firmen beim Erfüllen der komplexen Compliance-Anforderungen zu unterstützen, die mit der DSGVO/GDPR einhergehen. Zusätzlich überprüfen die Berater potenzielle Sicherheitslücken, die nicht direkt unter diese Compliance-Anforderungen fallen. Ziel ist es, das Maximum aus den Investitionen zu ziehen, die Firmen in Sicherheitstechnologien und Personal getätigt haben.

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    Die Vielfalt und Komplexität der Anforderungen wächst kontinuierlich, außerdem sind immer mehr gesetzliche Compliance-Vorgaben, Regulierungen und vertragliche Verpflichtungen in einer Organisation zu berücksichtigen. Die IT-Organisation muss einerseits ihre Compliance zu den internen und externen Regularien laufend nachweisen, andererseits das Business aber immer schneller mit immer neuen Lösungen unterstützen. Das erfordert eine präzise Steuerung der IT-Organisation, wenn es beispielweise darum geht, die strategischen Zielvorgaben in den Aufgaben und personellen Verantwortlichkeiten verlässlich zu verankern. Ein wichtiger Aspekt besteht zudem darin, dass die Compliance-Ziele nicht nur formal erfüllt werden, sondern gleichzeitig auch eine qualitativ steuerbare Ausrichtung haben.

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