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Lösung für eDiscovery und Compliance


Gesetze zum Datenschutz erfüllen und sicherstellen, dass persönliche Daten, die nicht zu einer Rechtssache gehören, nicht gesammelt werden
Unternehmen können Inhalte intelligent analysieren und direkt in der Cloud sammeln


(27.11.09) - Autonomy Corporation, Anbieterin im Bereich Infrastruktursoftware für Unternehmen, hat die neue Generation einer Collection-Lösung für eDiscovery und Compliance vorgestellt. Die Lösung nutzt ein skalierbares, verteiltes Modell um automatisch relevante elektronisch gespeicherte Informationen (ESI – Electronically Stored Information) von Laptops, Desktops und mehr als 400 Repositories im Unternehmen zu suchen, zu identifizieren und in der Cloud zu erhalten und zu sammeln – einschließlich Datei- und Email-Server, Archive und Microsoft SharePoint.

Die gesammelte ESI wird dann in Autonomys sicherem, cloud-basierten Archiv gespeichert und erlaubt Unternehmen somit eine unanfechtbare und systematische Erhaltung und Sammlung mit dem geringsten Zeitaufwand bei der Erfüllung der Aufbewahrungspflichten. Diese neue Lösung ist ein wichtiger Teil von Autonomys "Legal Hold Suite" und erlaubt es Unternehmen, die Gesetze zum Datenschutz auf der ganzen Welt zu erfüllen, indem sie sicherstellt, dass persönliche Daten, die nicht zu einer Rechtssache gehören, nicht gesammelt werden.

Lesen Sie zum Thema "Cloud Computing" und auch: SaaS-Magazin.de (www.saasmagazin.de)

Die Erhaltung und das Sammeln von relevanten Daten ist ein kritischer Schritt bei einem Legal Hold Prozess, wenn einem Unternehmen Rechtstreitigkeiten oder Ermittlungen bevorstehen. Die neue Collection-Lösung von Autonomy erlaubt es Unternehmen, sowohl das Risko als auch die Kosten für Identifizierung, Sammlung und Erhaltung von ESI dramatisch zu reduzieren und gleichzeitig Compliance-Richtlinien und staatliche Regularien, wie beispielsweise die U.S. Federal Rules of Civil Procedure (FRCP) oder die COBS 11.8 in UK, einzuhalten.

Legacy-Technologien zur Erhaltung und Sammlung von ESI erfordern ineffiziente, manuelle Prozesse, die starke Personal- und IT-Investitionen beinhalten. Diese Technologien können weder skalieren noch die Anforderungen der Anwälte an das schnelle Aufbewahren, Analysieren und Verstehen von Daten innerhalb der zeitlichen Begrenzungen der FRCP (Federal Rules of Civil Procedure) oder anderer Gesetze erfüllen. Die Herausforderungen des Legal Hold, der Erhaltung und der Sammlung werden darüber hinaus durch eine weltweit verteilte Belegschaft verstärkt, da Legacy-Lösungen Daten ohne eine ständige Verbindung mit hoher Bandbreite nicht effektiv identifizieren und sammeln können. (Autonomy: ra)

Autonomy: Kontakt und Steckbrief

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    Die Unternehmensberatung Deloitte und Information Intelligence-Anbieter Recommind bieten ab sofort eine Managed-Service-Lösung für Investment-Banken, mit der Rahmenverträge der "International Swaps and Derivatives Association" (ISDA) für den Handel mit Over-The-Counter-Produkten besser verwaltet werden können. Die neue Lösung wird als Software-as-a-Service (SaaS) angeboten und verbindet "Recommind-Perceptiv Derivatives Contract Analysis"-Technologie mit Dienstleistungen von Deloitte. Sie erleichtert das Durchsuchen großer Mengen an OTC-Verträgen nach allen relevanten Daten, die Händler benötigen, um ihre Gewinne zu steigern. Dazu gehören Daten zu Sicherheiten, Zinsraten, Netting, Grenz- und Unterlegungsbeträgen.

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    Seit Januar 2015 gilt bundesweit das neue Mindestlohngesetz. Speziell für die Arbeitgeber in kleinen Unternehmen entwickelt sich das Gesetz zum wahren Bürokratiemonster: Sie müssen von nun an lückenlos für alle Mitarbeiter Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pausen dokumentieren. Und getreu dem Motto "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" hat der Zoll bereits verstärkte Kontrollen in kleinen Betrieben angekündigt. Dabei sieht das Gesetz derart saftige Strafen bei Verstößen und Unregelmäßigkeiten vor, dass damit die Existenz eines kleinen Betriebes unmittelbar bedroht sein kann.

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    Rechtliche Vorgaben des Zolls und wechselnde gesetzliche Bestimmungen erschweren häufig das Erstellen von Lieferantenerklärungen (LE). Exportierende Unternehmen müssen sich beim Anfertigen des Dokuments außerdem an einen genau vorgeschriebenen Wortlaut halten. Denn auch irrtümliche Abweichungen können negative Konsequenzen nach sich ziehen. Damit das nicht passiert, bietet die Zollexpertin BEO eine neue Software, mit der sich Lieferantenerklärungen kostenfrei und zuverlässig erstellen, verwalten und senden lassen. Eine Ausfüllhilfe garantiert, dass immer die korrekte Formulierung gewählt wird. Um das Programm in vollem Umfang zu nutzen, müssen Exporteure sich lediglich ein eigenes Profil anlegen.

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