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Vereinfachter elektronischer Rechnungsverkehr


Gesetzeskonforme, elektronische Rechnungen ohne Signatur
Service startet in Deutschland am 1. Juli mit Inkrafttreten der EU-Richtlinie für vereinfachten elektronischen Rechnungsverkehr


(24.06.11) - Die regify AG, Hüfingen, bringt mit "regibill" zum Inkrafttreten des Steuervereinfachungsgesetzes am 1. Juli 2011 eine Lösung für den vereinfachten elektronischen Rechnungsverkehr auf den Markt. Der neue Dienst erfüllt alle gesetzlich und steuerlich geforderten Nachweispflichten. "In der EU werden jährlich 28,5 Mrd. Rechnungen geschrieben, fast 90 Prozent davon immer noch auf Papier", sagt Kurt Kammerer, CEO der regify AG. "Das Einsparpotential durch elektronische Rechnungen ist riesig und wurde bislang nur deshalb nicht erschlossen, weil der Gesetzgeber zu hohe Anforderungen stellte." regify geht davon aus, dass mit dem vereinfachten Verfahren schon 2015 mehr als 40 Prozent der EU-weiten Rechnungen, also gut 10 Mrd. Stück, digital sein werden.

Zum 1. Juli wird Deutschland die EU-Richtlinie für den elektronischen Rechnungsversand als Steuervereinfachungsgesetz umsetzen. Ab dann sind alle elektronischen Verfahren erlaubt, mit denen über den 10-jährigen Nachweiszeitraum die Identität des Rechnungsstellers, die Unversehrtheit der Rechnung und die Lesbarkeit sichergestellt werden können.

Zwei Versandvarianten je nach gewünschter Vertraulichkeit
Um elektronische Rechnungen einsetzen zu können, registriert sich der Rechnungssteller einmalig mit seiner Umsatzsteueridentifikationsnummer. Große Rechnungsversender können selbst regibill-Provider werden, während kleinere den regibill-Service über kommerzielle Anbieter beziehen können. Nutzer können unverändert ihre bestehende E-Mail-Infrastruktur nutzen. Der Service passt auf alle Archivierungslösungen, Rechnungsformate und für alle Nutzergruppen. Zielkunden von regibill sind Großunternehmen, kleine und mittelständische Unternehmen sowie die öffentliche Verwaltung.

Bei "regibill Standard" bleiben die Rechnungen unverschlüsselt. Diese Variante eignet sich für Rechnungen, die nicht vertraulich, aber möglichst einfach gehandhabt werden sollen. Durch die jederzeitige Prüfbarkeit der Identität des Senders und der Unversehrtheit der Rechnung erfüllt diese Standardvariante alle ab dem 1. Juli geltenden gesetzlichen Vorgaben. Bei der Premiumvariante "regibill Premium" verschickt der Rechnungssteller seine Rechnungen zusätzlich vertraulich mittels Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Der Rechnungssteller erhält zudem eine Empfangsbestätigung. (regify: ra)

regify: Kontakt und Steckbrief

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