Sie sind hier: Home » Recht » Bundesnetzagentur

Telefonbetrügern das Handwerk legen


Bundesnetzagentur geht erneut umfassend gegen telefonische Gewinnversprechen vor
Im Einzelnen hat die Bundesnetzagentur die Abschaltung von 26 hochpreisigen (0)900er-Rufnummern angeordnet


(06.10.10) - Die Bundesnetzagentur hat in der letzten Woche erneut zahlreiche Maßnahmen zur Bekämpfung telefonischer Gewinnversprechen ergriffen. Sie flankiert damit eine europaweite Durchsuchungsaktion der Staatsanwaltschaft Mannheim und der Kriminalpolizei Offenburg. Im Zuge dieser Maßnahme wurde eine Reihe von Personen festgenommen, die durch Gewinnversprechen mehr als sieben Mio. Euro erlangt haben sollen.

"Die parallel ergriffenen Maßnahmen der Staatsanwaltschaft und der Bundesnetzagentur stellen einen massiven Schlag gegen die Urheber rechtswidriger telefonischer Gewinnversprechen dar. Wir haben damit erneut nachhaltig zum Schutz der Verbraucher vor derartigen unlauteren Geschäftspraktiken beigetragen. Der Fall zeigt auch, dass engagierte Staatsanwälte den Telefonbetrügern das Handwerk legen können und dass eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft diesen Erfolg noch optimieren könnte", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Im Einzelnen hat die Bundesnetzagentur die Abschaltung von 26 hochpreisigen (0)900er-Rufnummern angeordnet. Zusätzlich hat sie für 18 zugeteilte, noch nicht geschaltete Rufnummern präventive Schaltungsverbote verhängt. Dadurch wird verhindert, dass diese Rufnummern künftig technisch überhaupt erreichbar sind und missbraucht werden können.

Gleichzeitig hat die Bundesnetzagentur für Verbindungen zu neun der von der Abschaltung betroffenen Rufnummern jeweils ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot ausgesprochen.

Dabei handelt sich um folgende Rufnummern:
(0)900 3 102 104; (0)900 3 102 109; (0)900 3 196 704;
(0)900 3 196 706; (0)900 3 210 205; (0)900 3 240 205;
(0)900 5 106 679; (0)900 5 779 932; (0)900 5 779 931.

Die von der Bundesnetzagentur verhängten Rechnungslegungsverbote bedeuten, dass betroffenen Verbrauchern die über die jeweilige Rufnummer im genannten Zeitraum zu Stande gekommenen Verbindungen nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbrauchern bereits Rechnungen zugegangen sind, greift das Verbot der Inkassierung, die Forderungen dürfen also nicht mehr eingezogen werden.

"Der Verbraucherschutz wird so auch in finanzieller Hinsicht vorangetrieben. Durch die Unterbindung der Zahlungsströme zu den Verantwortlichen lohnen sich die rechtswidrigen Anrufe nicht mehr", sagte Kurth.

Hintergrund für die Maßnahmen der Bundesnetzagentur waren erneut Verbraucherbeschwerden zu vorgetäuschten telefonischen Gewinnbenachrichtigungen über unterschiedliche Geldbeträge. Verbraucher berichteten, eine automatisierte Anrufmaschine habe einen realen Gesprächspartner suggeriert und sie aufgefordert zum Gewinnabruf eine hochpreisige (0)900er-Rufnummer anzuwählen.

Die Maßnahmen der Bundesnetzagentur richteten sich gegen insgesamt sieben Unternehmen, die bereits zuvor bei der Bundesnetzagentur auffällig geworden waren. Aufgrund der durch die erneuten Verstöße ausgelösten Maßnahmen der Bundesnetzagentur stehen diesen Unternehmen von nun an keine (0)900er Rufnummern mehr zur Verfügung.

Weitere Informationen können den allgemeinen Hinweisen sowie der Liste eingeleiteter Maßnahmen auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur entnommen werden. (Bundesnetzagentur: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundesnetzagentur

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Anreizregulierung ohne negativen Effekt

    Am 23. Oktober 2014 fand in Bonn der vierte Workshop zur Evaluierung der Anreizregulierung statt. Auf Basis der Erkenntnisse aus dem Evaluierungsprozess zeichnen sich die zentralen Bausteine eines zukünftigen Regulierungssystems ab. Vier Anpassungsoptionen wurden durch die Bundesnetzagentur vorgestellt und mit der Branche diskutiert.

  • Androhung von Zwangsgeld

    Die Bundesnetzagentur hat einen Telekommunikationsdiensteanbieter unter Androhung von Zwangsgeld dazu verpflichtet, künftig seinen gesetzlichen Pflichten bei der Bekämpfung von Fax-Spam nachzukommen: Er muss nach einer Umsetzungsfrist betroffene Kunden anlässlich der Einrichtung von Rufnummern schriftlich darüber informieren, dass Faxwerbung ohne Einwilligung des Empfängers verboten ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Netzbetreiber trotz internetbasierter Rufnummernvergabe zumindest einmal mit seinen Kunden in Schriftform Kontakt aufnimmt und diese zu rechtmäßiger Rufnummernnutzung anhält.

  • Rechnungen in Höhe von 90 Euro erhalten

    Die Bundesnetzagentur geht umfassend gegen SMS-Fallen vor. Sie hat die Abschaltung von weiteren 60 Rufnummern angeordnet, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsmodell der Telecom Billing Ltd., Sofia/ Bulgarien, rechtswidrig genutzt wurden. Aus diesem Anlass rät die Bundesnetzagentur Verbrauchern zu einem überlegten Umgang mit SMS-Nachrichten von nicht bekannten Absendern.

  • Unzumutbare Belästigung von Verbrauchern

    Die Bundesnetzagentur hat zum Schutz der Verbraucher vor massenhaften, belästigenden Telefonanrufen die Abschaltung von neun Rufnummern eines Callcenters angeordnet. Mehr als 300 Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über derartige Anrufe beklagt. Das Callcenter hat mit den als belästigend einzustufenden Anrufversuchen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. "Mit der Abschaltung der Rufnummern setzen wir ein klares Zeichen. Eine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern durch unerwünschte Telefonanrufe werden wir nicht akzeptieren", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

  • Nach wie vor beträchtliche Marktmacht

    Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) auch zukünftig zu verpflichten, Call-by-Call und Preselection an ihren Anschlüssen zuzulassen. Dies sieht ein jetzt veröffentlichter Entscheidungsentwurf vor, in dem die Rahmenbedingungen für die Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse festgelegt werden sollen. Auf diesem Markt verfügt die Telekom nach dem Ergebnis einer von der Bundesnetzagentur turnusmäßig vorgenommenen Marktuntersuchung nach wie vor über eine beträchtliche Marktmacht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen