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Zusätzliche Impulse für den Gaswettbewerb


Bundesnetzagentur bereitet Neugestaltung des Kapazitätsmanagements im Gasbereich vor
Kerninhalte sind Einführung einer Kapazitätsbündelung, Vereinheitlichung von Kapazitätsprodukten und Verbesserung des kurzfristigen Angebots von festen Kapazitäten


(18.02.10) - Die Bundesnetzagentur hat heute ein Festlegungsverfahren zur Neugestaltung des Kapazitätsmanagements im Gasmarkt eingeleitet. Buchung und Nutzung von Kapazitäten sind Voraussetzungen für den freien Zugang zu den Gasversorgungsnetzen. Mit der innovativen Ausgestaltung der Zugangsregelungen werden die Rahmenbedingungen für den Gaswettbewerb weiter verbessert.

"Derzeit kann ein nennenswerter Teil der Nachfrage nach festen Transportkapazitäten nicht befriedigt werden. Dies wirkt sich als Markteintrittsbarriere für neue Wettbewerber aus.

Insbesondere an den Grenzen der Marktgebiete und an den nationalen Grenzen sind buchbare Kapazitäten ein knappes Gut. Gleichzeitig sind jedoch die Netze häufig technisch nicht ausgelastet", erläuterte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, die derzeitige Situation am Gasmarkt.

Kerninhalte der geplanten neuen Regelungen sind die Einführung einer Kapazitätsbündelung, die Vereinheitlichung von Kapazitätsprodukten und die Verbesserung des kurzfristigen Angebots von festen Kapazitäten.

Gegenwärtig müssen die Händler noch angeben, durch welche Leitung bzw. an welchem Punkt ihr Gas beim Eintritt in das bzw. beim Austritt aus dem Marktgebiet fließen soll. Künftig soll es zu einer möglichst weitgehenden Zusammenfassung von Ein- und Ausspeisepunkten kommen. Damit gewinnen die Netzbetreiber mehr Spielräume, um die Netze entsprechend den physikalischen Gegebenheiten zu steuern.

Vor allem erleichtert diese Zusammenfassung den Händlern, ihr Gas in dem unmittelbar angrenzenden Markt zu verkaufen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Festlegungsverfahrens liegt in der Ausgestaltung von Auktionsregeln. Das geltende Recht sieht vor, dass Kapazitäten im Falle eines Engpasses versteigert werden sollen. Die Regeln hierfür sollen konkretisiert und weitgehend standardisiert werden.

Schließlich beabsichtigt die Bundesnetzagentur, konkrete Vorgaben für die vertragliche Ausgestaltung der Kapazitätsrechte zu machen. Damit sollen die Möglichkeiten verbessert werden, ungenutzte Kapazitäten auf Vortagesbasis kurzfristig auf den Markt zu bringen.

"Unser Ziel ist, dass die bestehende Gasinfrastruktur umfassender genutzt werden kann. Insbesondere die vertraglichen Engpässe, die gegenwärtig bestehen, sollen abgebaut werden. Unsere Überlegungen sind fest in ein europäisches Konzept eingebettet, um neben der nationalen auch die internationale Integration der Märkte weiter voranzutreiben. Damit bereiten wir zugleich den Boden für solche Maßnahmen vor, für die es der Änderung des geltenden Rechtsrahmens bedarf. Wir wollen die Liquidität der Großhandelsmärkte auf allen Ebenen erhöhen und so dem Wettbewerb zusätzliche Impulse geben", so Kurth.

Die Einleitungsverfügung zum Festlegungsverfahren ist auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht. (Bundesnetzagentur: ra)


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