Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Umgang mit personenbezogenen Daten


Sorge um den Datenschutz: Immer mehr Bürger wollen wissen, was mit ihren Daten passiert
Peter Schaar: Ich finde es gut, dass das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung von den Menschen auch eingefordert wird

(02.02.11) - Die Zahl der schriftlichen Beschwerden und Anfragen beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat sich in den vergangenen fünf Jahren nahezu verdreifacht. Sie steigt von 2.449 Anfragen im Jahr 2005 auf 6.087 im Jahr 2010. Insgesamt wandten sich in diesem Zeitraum rund 24.000 Bürgerinnen und Bürger schriftlich an den BfDI. Hinzu kommen jährlich rund 7.000 Anrufe.

Dies ergab eine dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, vorgelegte interne Statistik.

Peter Schaar sagte: "Die steigenden Zahlen belegen das zunehmende Interesse der Bürgerinnen und Bürger, was mit Ihren Daten passiert – sei es bei privaten oder öffentlichen Stellen. Ich finde es gut, dass das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung von den Menschen auch eingefordert wird. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen sie dabei im Rahmen unserer gesetzlichen Möglichkeiten."

Jedermann könne sich an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und die Einrichtungen der Länder wenden, wenn er der Auffassung sei, dass beim Umgang mit personenbezogenen Daten sein Persönlichkeitsrecht nicht hinreichend beachtet wurde. Der BfDI gehe auch Beschwerden gegen Bundesbehörden nach, die ihren Verpflichtungen zum Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht nachkommen.

Zur Verbesserung des Datenschutzes und der Informationsfreiheit berät der BfDI die Bürgerinnen und Bürger und wirkt bei Gesetzgebungsverfahren durch Empfehlungen, Gutachten und Berichte mit. Schließlich setzt sich der Bundesbeauftragte in nationalen, europäischen und internationalen Gremien, Konferenzen und Arbeitskreisen für Verbesserungen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit ein. (BfDI: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG) wird ein Maßnahmenpaket zur Geldwäschebekämpfung geschnürt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass einige der Vorschriften datenschutz- und verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügen.

  • DSGVO zu einer effektiven Durchsetzung verhelfen

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, begrüßt, dass sich die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) für schnellere und transparentere Verfahren bei der Bearbeitung von grenzüberschreitenden Fällen aussprechen. Gerade bedeutende Fälle mit vielen Betroffenen oder weitreichenden Folgen für den Datenschutz müssen zeitnah entschieden werden.

  • Bekämpfung von Geldwäsche

    Im Finanzausschuss des deutschen Bundestages hat eine Anhörung zum Gesetzentwurf zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) stattgefunden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine klaren Regeln vorgibt, unter welchen Bedingungen automatisierte Datenanalysen erfolgen dürfen.

  • Datentransfer in die USA

    Wer personenbezogene Daten in die USA übermitteln will, muss sich an das europäische Datenschutzrecht halten. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lässt einen Datentransfer in Drittländer nur unter bestimmten Bedingungen zu, um auch bei der Übermittlung und Weiterverarbeitung ein gleichwertiges Datenschutzniveau aufrechtzuerhalten.

  • SIM-Swapping und Authentifizierung

    Es gibt immer wieder sog. SIM-Swapping-Fälle, in denen sich eine fremde Person in betrügerischer Weise die Kontrolle über eine Mobilfunknummern einer anderen Person verschafft.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen