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Kritik an praktizierter Funkzellenabfrage


Datenschutz: "Funkzellenabfrage muss eingeschränkt werden" fordern die Datenschutzbeauftragten
Voraussetzungen für eine Abfrage klarer und vor allem strenger fassen

(05.08.11) - Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder kritisieren in ihrer Entschließung, dass die gesetzlichen Regelungen zur Funkzellenabfrage erhebliche Schwächen aufweisen.

Sie fordern den Gesetzgeber daher auf, den Anwendungsbereich für eine nichtindividualisierte Funkzellenabfrage deutlich einzuschränken und die Voraussetzungen für eine Abfrage klarer und vor allem strenger zu fassen. (BfDI: ra)

Lesen Sie mehr auf den Seiten des BfDI (externer Link)


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