Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung


Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder erwartet, dass die Bundesregierung alles unternimmt, um die Menschen in Deutschland vor informationellen Zugriffen Dritter zu schützen

(17.07.13) - Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darf weder von inländischen noch von ausländischen Stellen verletzt werden. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder ist äußerst besorgt angesichts der Enthüllungen über die umfassenden und anlasslosen Überwachungsmaßnahmen des US-amerikanischen und des britischen Geheimdienstes. Es steht im Raum, dass ein großer Teil des Kommunikationsverhaltens der Menschen in Deutschland ohne ihr Wissen von diesen Geheimdiensten überwacht wird.

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder erwartet, dass die Bundesregierung alles unternimmt, um die Menschen in Deutschland vor informationellen Zugriffen Dritter zu schützen, die mit der Verfassungsordnung des Grundgesetzes nicht im Einklang stehen. Die Bundesregierung muss für eine restlose Aufklärung des Sachverhaltes sorgen und dabei auch die Frage beantworten, ob deutsche Behörden diese Informationen übermittelt bekamen und verwendeten. Aus Sicht der Datenschutzkonferenz unterstreichen die bekannt gewordenen Überwachungsmaßnahmen die Dringlichkeit, für Europa hohe Datenschutzstandards zu beschließen und sicherzustellen, dass diese auch für staatliche und private Stellen aus Drittstaaten gelten. Die Datenschutzkonferenz appelliert deshalb dringend an die Bundesregierung, sich jetzt in Brüssel für ein hohes Datenschutzniveau und für Regelungen einzusetzen, die umfassende und anlasslose Überwachungsmaßnahmen europäischer wie außereuropäischer Stellen ausschließen.

Die Vorsitzende der Datenschutzkonferenz, die bremische Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Imke Sommer, sagte hierzu: "Die Menschen in Deutschland haben ein Recht darauf, dass sich die Bundesregierung aktiv dafür einsetzt, dass das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung weder von inländischen noch von ausländischen Stellen verletzt wird." (BfDI: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG) wird ein Maßnahmenpaket zur Geldwäschebekämpfung geschnürt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass einige der Vorschriften datenschutz- und verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügen.

  • DSGVO zu einer effektiven Durchsetzung verhelfen

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, begrüßt, dass sich die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) für schnellere und transparentere Verfahren bei der Bearbeitung von grenzüberschreitenden Fällen aussprechen. Gerade bedeutende Fälle mit vielen Betroffenen oder weitreichenden Folgen für den Datenschutz müssen zeitnah entschieden werden.

  • Bekämpfung von Geldwäsche

    Im Finanzausschuss des deutschen Bundestages hat eine Anhörung zum Gesetzentwurf zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) stattgefunden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine klaren Regeln vorgibt, unter welchen Bedingungen automatisierte Datenanalysen erfolgen dürfen.

  • Datentransfer in die USA

    Wer personenbezogene Daten in die USA übermitteln will, muss sich an das europäische Datenschutzrecht halten. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lässt einen Datentransfer in Drittländer nur unter bestimmten Bedingungen zu, um auch bei der Übermittlung und Weiterverarbeitung ein gleichwertiges Datenschutzniveau aufrechtzuerhalten.

  • SIM-Swapping und Authentifizierung

    Es gibt immer wieder sog. SIM-Swapping-Fälle, in denen sich eine fremde Person in betrügerischer Weise die Kontrolle über eine Mobilfunknummern einer anderen Person verschafft.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen