Viele Aufgaben zum Datenschutz für neuen Bundestag Dem Gesetzgeber obliegt auch in der kommenden Legislaturperiode eine große Verantwortung, Sicherheit und Funktion des Internets zu gewährleisten
Anlässlich des Weltinternettages wies die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff auf die wachsende Bedeutung des digitalen Datenschutzes hin. Gemeinsam mit den Datenschutzbeauftragten der Länder hat sie Herausforderungen für die neue Legislaturperiode benannt. Vor 48 Jahren, am 29. Oktober 1969, wurde von einem kalifornischen Universitätscomputer aus die erste Botschaft über das Internet versendet. Zum Jahrestag dieser bahnbrechenden Neuerung verweist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, auf die Bedeutung des Internets für Freiheit und informationelle Selbstbestimmung:
"Das Internet ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Dem Gesetzgeber obliegt auch in der kommenden Legislaturperiode eine große Verantwortung, Sicherheit und Funktion des Internets zu gewährleisten. Neben Fragen der Infrastruktur geht es dabei vor allem um den Schutz der Nutzerinnen und Nutzer sowie um eine ausgewogenere Balance zwischen Sicherheit und individueller Freiheit. Auch dürfen personenbezogene Daten nicht auf bloße Wirtschaftsgüter reduziert werden.
Auch auf europäischer Ebene muss sich Deutschland weiterhin konsequent für den Schutz der informationellen Selbstbestimmung einsetzen. So wird in Brüssel derzeit über die E-Privacy-Verordnung verhandelt, die neue Datenschutzregeln für alle Formen elektronischer Kommunikation festschreiben soll. Hier gilt es, den Vorschlag des Europaparlaments zu verteidigen, der unter anderem strengere Regeln für das Tracking des Nutzerverhaltens im Internet und Offline vorsieht."
Weitere Forderungen an die künftige Bundesregierung finden sich in den Grundsatzpositionen der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder für die neue Legislaturperiode. Das Papier zeigt in elf Grundforderungen auf, wie das Datenschutzrecht weiterentwickelt und besser durchgesetzt werden kann. Es wurde an alle Fraktionen des Bundestages versandt. (BfDI: ra)
eingetragen: 22.11.17 Home & Newsletterlauf: 18.12.17
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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat gemeinsam mit der Hessischen Ministerin für Digitalisierung und Innovation, Prof. Dr. Kristina Sinemus, und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors gestartet.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, warnt vor einer möglichen Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Sie empfiehlt die konsequente Weiterentwicklung des IFG zu einem echten Transparenzgesetz. Im Zuge der aktuellen Verhandlungen von CDU/CSU und SPD zur Bildung einer Koalition für die 21. Wahlperiode wird öffentlich debattiert, das IFG abzuschaffen.
"Datenschutzbeauftragte auf Zukunftskurs" - so lautete das Motto des 3. Datenschutztags Hessen & Rheinland-Pfalz, zu dem mehr als 200 behördliche, kommunale und betriebliche Datenschutzbeauftragte in Frankfurt am Main zusammenkamen. Gemeinsam eingeladen hatten der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V., der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) Prof. Dr. Dieter Kugelmann und der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Prof. Dr. Alexander Roßnagel.
Der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat vor dem Bundesverwaltungsgericht Klage gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) zur Durchsetzung seiner Kontrollbefugnisse erhoben. Dem BfDI wird vom BND die Einsicht in Unterlagen verwehrt, die dem Einsichtsrecht des BfDI zur Durchführung seiner Kontrolle unterliegen und für diese unbedingt notwendig sind. Dieses Vorgehen hatte der BfDI zuvor erfolglos beanstandet.
Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.
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