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Hackerangriff auf Server des Zolls


Peter Schaar: Konsequenz ziehen - Informationspflicht muss auch für Datenschutzpannen bei Behörden eingeführt werden
Transparenz durch Informationspflichten bei Datenschutzpannen


(19.07.11) - Nach dem Hackerangriff auf Server des Zolls fordert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, die Erstreckung der für Unternehmen bestehenden Informationspflicht bei Datenverlusten auch auf Bundesbehörden: "Eine Konsequenz des Hackerangriffs auf Server des Zolls muss sein, dass bei schwerwiegenden Datenschutzverstößen endlich auch für Behörden das gilt, was für private Unternehmen seit zwei Jahren gesetzlich vorgeschrieben ist: Bei Verlust, Diebstahl oder Missbrauch sensibler personenbezogener Daten sind unverzüglich die hiervon Betroffenen sowie die Aufsichtsbehörden zu unterrichten. Die verbesserte Transparenz bei Datenschutzpannen ermöglicht den Betroffenen, negative Konsequenzen rechtzeitig abzuwenden und Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen."

Seit dem 1. September 2009 müssen private Stellen, von der Privatperson bis zum Konzern, sowie Wettbewerbsunternehmen des Bundes und der Länder gravierende Datenschutzpannen der zuständigen Aufsichtsbehörde anzeigen und die Betroffenen informieren. § 42a des Bundesdatenschutzgesetzes sieht diese Informationspflicht vor, wenn sensible personenbezogene Daten unrechtmäßig in die Hände Dritter gelangt sind und schwerwiegende Beeinträchtigungen für die Betroffenen drohen.

Schaar sagt: "Eine solche Informationspflicht motiviert die verantwortlichen Stellen, mehr für die Datensicherheit und den Datenschutz zu tun Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, warum hier für Datenschutzverstöße staatlicher und privater Stellen unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden.Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat bereits im Jahr 2008 auf die Notwendigkeit von Informationspflichten für öffentliche Stellen bei Datenschutzverstößen hingewiesen. In diesem Frühjahr wurde eine entsprechende Regelung in das Berliner Datenschutzgesetz aufgenommen."

Schaar fordert weiter: "Der Bund sollte diesem guten Beispiel folgen. (BfDI: ra)


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