Erwerb von elektronischem Geld
Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit informiert: Anonyme Prepaid-Verfahren weiterhin, wenn auch eingeschränkt, möglich
Identifizierungspflichten beim Erwerb von elektronischem Geldes erst ab einem Schwellenwert von 100 Euro im Monat
(14.12.11) - Anders als ursprünglich von der Deutschen Bundesregierung vorgesehen, sollen Identifizierungspflichten beim Erwerb von elektronischem Geldes erst ab einem Schwellenwert von 100 Euro (im Monat) vorgeschrieben werden. Damit wird eine Forderung, die der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, im Gesetzgebungsverfahren aufgestellt hat und die von den Datenschutzbeauftragten der Länder unterstützt wurde, jedenfalls teilweise erfüllt.
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Dezember 2011 das Gesetz zur Optimierung der Geldwäsche mit breiter Zustimmung angenommen. Mit diesem Gesetz sollen – so die Begründung - festgestellte Defizite bei geldwäscherechtlichen Normen beseitigt werden.
Geldwäsche bedeutet, dass illegal erwirtschaftetes Geld zum Beispiel aus dem Drogenhandel in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf fließt. (BfDI: ra)
Meldungen: Datenschutz und Compliance
-
Pilotprojekt KI-Reallabor
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat gemeinsam mit der Hessischen Ministerin für Digitalisierung und Innovation, Prof. Dr. Kristina Sinemus, und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors gestartet.
-
Zentrale Säule demokratischer Mitgestaltung
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, warnt vor einer möglichen Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Sie empfiehlt die konsequente Weiterentwicklung des IFG zu einem echten Transparenzgesetz. Im Zuge der aktuellen Verhandlungen von CDU/CSU und SPD zur Bildung einer Koalition für die 21. Wahlperiode wird öffentlich debattiert, das IFG abzuschaffen.
-
Datensicherheit darf Innovationen nicht behindern
"Datenschutzbeauftragte auf Zukunftskurs" - so lautete das Motto des 3. Datenschutztags Hessen & Rheinland-Pfalz, zu dem mehr als 200 behördliche, kommunale und betriebliche Datenschutzbeauftragte in Frankfurt am Main zusammenkamen. Gemeinsam eingeladen hatten der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V., der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) Prof. Dr. Dieter Kugelmann und der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Prof. Dr. Alexander Roßnagel.
-
BfDI kann Einsichtsrechte einklagen
Der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat vor dem Bundesverwaltungsgericht Klage gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) zur Durchsetzung seiner Kontrollbefugnisse erhoben. Dem BfDI wird vom BND die Einsicht in Unterlagen verwehrt, die dem Einsichtsrecht des BfDI zur Durchführung seiner Kontrolle unterliegen und für diese unbedingt notwendig sind. Dieses Vorgehen hatte der BfDI zuvor erfolglos beanstandet.
-
Datenschutz versehentlich oder mutwillig ignoriert
Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.