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Datenschutzgerechte De-Mail


De-Mail in der Bundesverwaltung: Empfehlungen des Bundesdatenschutzbeauftragten veröffentlicht
Nur eine "Ende-zu-Ende-Verschlüsselung" schließe völlig aus, so Schaar, dass kein Dritter vom Inhalt der De-Mail Kenntnis erlangen kann

(25.05.13) - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar hat Empfehlungen zur sicheren Nutzung von De-Mail veröffentlicht. Peter Schaar sagte: "De-Mail bietet – anders als die normale E-Mail – die Chance, Informationen gesichert zu übertragen. Damit können die meisten Kommunikationsvorgänge zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern endlich angemessen geschützt werden. Allerdings sind Nutzer und Anbieter bislang noch verunsichert, inwieweit auch besonders sensible Inhalte mit De-Mail versandt werden können. Mit diesen Empfehlungen möchte ich über den sicheren Einsatz von De-Mail informieren."

Nur eine "Ende-zu-Ende-Verschlüsselung" schließe völlig aus, so Schaar, dass kein Dritter vom Inhalt der De-Mail Kenntnis erlangen kann. Eine entsprechende Forderung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder wurde aber im Gesetzgebungsverfahren nicht aufgegriffen.

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Mit seinen Empfehlungen informiert der Bundesdatenschutzbeauftragte, wie der Versand besonders schützenswerter Daten mittels De-Mail datenschutzgerecht erfolgen kann. Behörden und andere Institutionen, die untereinander personenbezogene Daten versenden, sollen De-Mails stets Ende-zu-Ende verschlüsseln. In der Bürger-Kommunikation kann dagegen eine Risikoabschätzung Aufschluss darüber geben, ob De-Mail auch ohne diese zusätzliche Schutzmaßnahme verwendet werden kann. Außerdem soll dieser Kommunikationsweg nur dann genutzt werden dürfen, wenn Bürgerinnen und Bürger den Zugang auch eindeutig eröffnet haben. Die Handreichung ist auf der Internetseite des Bundesdatenschutzbeauftragten veröffentlicht: www.datenschutz.bund.de.

De-Mail soll eine einfache und sichere E-Mail-Kommunikation ermöglichen. Das zugrunde liegende Gesetz ist im Mai 2011 in Kraft getreten. Die ersten Anbieter gibt es seit knapp einem Jahr. De-Mail-Anbieter müssen eine Akkreditierung beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und eine Datenschutzzertifizierung beim Bundesdatenschutzbeauftragten durchlaufen. (BfDI: ra)


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