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Datenschutz und Anti-Terror-Gesetze


Peter Schaar: "Anti-Terror-Gesetze – Verlängerung ohne Nachhaltigkeit"
Der Bundesdatenschützer kritisiert," dass die Bundesregierung die Befugnisse der Nachrichtendienste sogar noch erweitern will"


(29.08.11) - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar äußert zum Kabinettsbeschluss vom 17. August 2011 über die Verlängerung des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes kritisch.

"Schon zum zweiten Mal nach dem 11. September 2001 sollen die seinerzeit unter Zeitdruck erlassenen Anti-Terror-Gesetze ohne gründliche, unabhängige Überprüfung verlängert werden. Der Gesetzentwurf spricht zwar davon, dass er die Ergebnisse einer Evaluierung umsetzen will, aber bisher hat die Bundesregierung nicht einmal den gesetzlich geforderten Evaluierungsbericht vorgelegt.

Die nun angekündigte Regierungskommission, die bis zum Ende der Legislaturperiode die Anti-Terror-Maßnahmen untersuchen soll, kompensiert diesen Mangel nicht. Umso kritischer sehe ich es, dass die Bundesregierung die Befugnisse der Nachrichtendienste sogar noch erweitern will. So soll der Bundesverfassungsschutz in Zukunft nicht nur an die Fluggesellschaften selbst herantreten dürfen, sondern die Daten auch bei Betreibern von Buchungssystemen (etwa Amadeus) abfragen dürfen. Zusätzlich soll der Bundesverfassungsschutz die Befugnis erhalten, Kontenstammdaten aus einem zentralen System abzufragen.

Dem gegenüber sind die wenigen Befugnisse, auf die verzichtet werden soll, in der Vergangenheit kaum oder gar nicht genutzt worden. Ich erwarte vom Deutschen Bundestag, dass er die Vorlage der Bundesregierung gründlich prüft und über die Maßnahmen erst entscheidet, wenn eine belastbare unabhängige Evaluierung vorliegt."
(BfDI: ra)


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