Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Datenschutz-Kodex für Geodaten-Dienste


Geodaten-Problem: Selbstverpflichtungsvorschlag der Industrie sieht Regeln für Online-Dienste vor, die von der Straße aus aufgenommene Panoramen im Internet zeigen
Zentrale Online-Plattform und einheitliche Rechte für Verbraucher


(07.12.10) - Die wichtigsten Anbieter von Panorama-Bilderdiensten im Internet haben einen Vorschlag für einheitliche Verbraucherrechte veröffentlicht, der laut Angaben von Bitkom weit über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen soll. Unter Federführung des Hightech-Verbands hat die Branche einen Datenschutz-Kodex für Geodaten-Dienste entwickelt. An der Erarbeitung beteiligt waren u.a. Google, Microsoft und Deutsche Telekom sowie kleinere Anbieter wie Sidewalk und Panolife.

Im Mittelpunkt der Selbstverpflichtung steht eine "Zentrale Informations- und Widerspruchsstelle" im Internet, bei der sich Bürger über die Funktionen der jeweiligen Geodatendienste informieren und von wo aus sie bei den einzelnen Anbietern Widerspruch gegen die Abbildung ihrer Häuser einlegen können.

Wer keinen Internetzugang hat, kann per Brief mit einem einheitlichen Formular Widerspruch bei den Anbietern einlegen. Zudem wird eine telefonische Beratungsstelle eingerichtet, die Fragen beantwortet und Hilfestellung für die Widerspruchseinlegung bietet. Bitkom-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer sagte: "Mit einer solchen Selbstverpflichtung plant die Branche, den Verbrauchern ein Höchstmaß an Transparenz und einfache Widerspruchsmöglichkeiten zu bieten. Der Kodex geht weit über die gesetzlichen Vorschriften hinaus. Wer möchte, kann mit wenigen Klicks Widerspruch einlegen."

Für Widersprüche in Papierform soll es ein einheitliches Formular geben. Der Kodexentwurf sieht darüber hinaus vor, Gesichter und Kfz-Kennzeichen generell unkenntlich zu machen, auf Wunsch auch ganze Personen und Autos. Der Kodex wird in den nächsten Wochen mit der Bundesregierung sowie den Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern diskutiert.

Der Selbstverpflichtungsvorschlag sieht Regeln für Online-Dienste vor, die von der Straße aus aufgenommene Panoramen im Internet zeigen. Hier die Kernpunkte im Überblick:

1. Zentrale Plattform: Es wird ein zentrales Internetportal für Informationen und Widersprüche geben – als einheitliche Anlaufstelle. Dort erfahren Bürger, wie die Dienste funktionieren, ob ihre Stadt schon erfasst ist und welche Rechte sie haben.

2. Widerspruch mit wenigen Klicks: Im zentralen Webportal gibt es Links, die direkt auf die Widerspruchsseiten allen beteiligten Anbieter verweisen. Auf den Seiten der Anbieter kann dann mit einer direkten Markierung der Gebäude beantragt werden, Fassaden unkenntlich zu machen.

3. Datensparsamkeit: Für Online-Widersprüche genügt die Angabe einer E-Mail-Adresse. Weitere persönliche Daten werden nicht verlangt.

4. Widerspruchsmöglichkeit auch ohne Internetanschluss: Wer Widersprüche nicht online einlegen kann oder will, kann bei allen beteiligten Panorama-Diensten mit einem einheitlichen Formular per Brief widersprechen.

5. Automatische Verpixelung: Gesichter und Kfz-Kennzeichen werden ohne Antrag automatisch unkenntlich gemacht, auf Wunsch auch ganze Personen und Autos.

6. Telefonische Beratung: Es wird eine telefonische Beratungsstelle geben, die Fragen zu den Panorama-Diensten beantwortet und Bürger bei Widersprüchen unterstützt.

7. Vorab-Informationen: Die Anbieter informieren auf ihren eigenen Webseiten und über das zentrale Internetportal mindestens einen Monat im Voraus über geplante Aufnahmefahrten.

8. Transparenz: Die Anbieter informieren verständlich und an leicht auffindbarer Stelle über Widerspruchsmöglichkeiten und Datenschutzregeln.

9. Einheitliches Logo: Mit einem einheitlichen Logo weisen die Unterzeichner auf ihrer Webseite auf den Kodex hin.

10. Kontrollen und Sanktionen: Für die Unterzeichner ist der Kodex verbindlich. Es werden Kontrollen und Sanktionen eingeführt, um die Einhaltung der Vorgaben sicherzustellen.

"Wir haben ein Verfahren vorgeschlagen, das datensparsam und verbraucherfreundlich ist, bei dem Bürger so wenig wie möglich von sich preisgeben müssen. Bei dem ganzen Vorgang hat der Schutz der Privatsphäre absoluten Vorrang", kommentiert Bitkom-Präsident Scheer.

Scheer rief nochmals zu Besonnenheit bei der Bewertung der Geodatendienste auf. "Straßen sind ohnehin öffentliche Orte, durch Geodatendienste kann man sie künftig auch im Internet besuchen. Man kann sich die Suche nach einer neuen Wohnung sehr viel leichter machen, seinen Urlaub besser planen oder sich nach einem netten Restaurant umschauen.

Auch Navigationssysteme greifen künftig auf Bilder zurück, wie sie von Panorama-Diensten angeboten werden. Zudem werden die Bilderdienste in einigen Ländern schon im Umwelt- und Katastrophenschutz eingesetzt. Wir sollten in Deutschland nicht nur auf mögliche Risiken schauen, sondern sehr viel stärker die Chancen sehen."

Der Selbstverpflichtungsentwurf wurde insbesondere von folgenden Unternehmen erarbeitet: Deutsche Post DHL, Deutsche Telekom, ED Encourage Directories, Google, Microsoft, Nokia, Panolife, Panogate sowie als Experten für das Thema Selbstregulierung unterstützt von der Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia e.V. (FSM). Weitere Unternehmen können sich jederzeit beteiligen.

Der Entwurf des Datenschutz-Kodex für Geodaten-Dienste ist auf der Bitkom-Website online frei verfügbar. (Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG) wird ein Maßnahmenpaket zur Geldwäschebekämpfung geschnürt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass einige der Vorschriften datenschutz- und verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügen.

  • DSGVO zu einer effektiven Durchsetzung verhelfen

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, begrüßt, dass sich die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) für schnellere und transparentere Verfahren bei der Bearbeitung von grenzüberschreitenden Fällen aussprechen. Gerade bedeutende Fälle mit vielen Betroffenen oder weitreichenden Folgen für den Datenschutz müssen zeitnah entschieden werden.

  • Bekämpfung von Geldwäsche

    Im Finanzausschuss des deutschen Bundestages hat eine Anhörung zum Gesetzentwurf zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) stattgefunden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine klaren Regeln vorgibt, unter welchen Bedingungen automatisierte Datenanalysen erfolgen dürfen.

  • Datentransfer in die USA

    Wer personenbezogene Daten in die USA übermitteln will, muss sich an das europäische Datenschutzrecht halten. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lässt einen Datentransfer in Drittländer nur unter bestimmten Bedingungen zu, um auch bei der Übermittlung und Weiterverarbeitung ein gleichwertiges Datenschutzniveau aufrechtzuerhalten.

  • SIM-Swapping und Authentifizierung

    Es gibt immer wieder sog. SIM-Swapping-Fälle, in denen sich eine fremde Person in betrügerischer Weise die Kontrolle über eine Mobilfunknummern einer anderen Person verschafft.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen