Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Personenbezug von dynamischen IP-Adressen


BvD sieht EuGH-Entscheid zu IP-Adressen ambivalent: Entscheidung bringt Klarheit für Personenbezug und führt die generelle Diskussion auf eine neue Stufe
"Tracking" der IP-Adressen durch Dritte? § 15 des Telemediengesetzes (TMG) europarechtswidrig?



Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten (BvD) begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Speicherung dynamischer IP-Adressen. "Der EuGH hat klare Kriterien für die Bestimmung des Personenbezugs von dynamischen IP-Adressen vorgegeben. Gleichzeitig konkretisiert er generell die Kriterien für die Bestimmung eines Personenbezugs. Für die Diskussion in Deutschland um den relativen und absoluten Ansatz eröffneten die Richter einen Mittelweg. "Bedauerlich ist jedoch, dass der EuGH die Frage nicht explizit auf die Datenschutz-Grundverordnung bezogen hat", sagte BvD-Vorstandsmitglied Dr. Jens Eckhardt in Berlin.

Der zweite Teil der Entscheidung befasst sich damit, ob § 15 des Telemediengesetzes (TMG) europarechtswidrig ist. Denn die Regelung lässt eine Speicherung der IP-Adresse nur in den dort konkret genannten Fällen und nicht aufgrund einer Interessensabwägung zu. Der EuGH hält dies für europarechtswidrig. Damit ist die Speicherung im konkreten Fall nicht verboten. Diese Aussage hat Auswirkung auf alle nationalen Datenschutzregelungen, die eine Zulässigkeit nur ohne Interessenabwägung regeln. Sie wird aber nur noch vorübergehend – nämlich bis zum Anwendungsbeginn der DS-GVO am 25.05.2018 – Relevanz haben.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Oktober 2014 dem EuGH die Kernfragen der Klage des Kieler Piraten-Fraktionschefs Patrick Breyer gegen die Bundesregierung als Betreiberin von Internetseiten zur Entscheidung vorgelegt. Breyer will erreichen, dass die Bundesregierung dynamische IP-Adressen von Nutzern nach dem Verlassen der Seiten löscht und nicht – wie in der Praxis – speichert.

Das setzt voraus, dass die Speicherung in den Anwendungsbereich des Datenschutzrechts fällt, was zur ersten Frage des BGH an den EuGH führte. Danach dürfte die Speicherung auch nicht durch § 15 TMG gedeckt sein, was zur zweiten Frage führte. Der EuGH bejaht zwar die erste Frage, hält aber das sich aus deutschem Recht ergebende Verbot der Speicherung für europarechtswidrig.

Dynamische IP-Adressen werden bei jedem Internet-Aufruf vom Zugangsprovider neu vergeben. Strittig war, ob sie auch dann als personenbezogene Daten zu werten sind, wenn der Webseiten-Betreiber, der die IP-Adresse speichert, über keine weiteren Informationen des Nutzers verfügt. In dem Fall würden auch dynamische IP-Adressen unter das Datenschutzgesetz fallen.

Breyer bejaht diesen objektiven Ansatz und befürchtet ein "Tracking" der IP-Adressen durch Dritte. Die Bundesregierung vertritt den relativen Ansatz, dass IP-Adressen keine personenbezogenen Daten sind, weil die Stelle, die die IP-Nummern speichere, für eine Identifizierung keine Rechtsgrundlage habe. (BvD: ra)

eingetragen: 29.10.16
Home & Newsletterlauf: 23.11.16

BvD: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG) wird ein Maßnahmenpaket zur Geldwäschebekämpfung geschnürt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass einige der Vorschriften datenschutz- und verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügen.

  • DSGVO zu einer effektiven Durchsetzung verhelfen

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, begrüßt, dass sich die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) für schnellere und transparentere Verfahren bei der Bearbeitung von grenzüberschreitenden Fällen aussprechen. Gerade bedeutende Fälle mit vielen Betroffenen oder weitreichenden Folgen für den Datenschutz müssen zeitnah entschieden werden.

  • Bekämpfung von Geldwäsche

    Im Finanzausschuss des deutschen Bundestages hat eine Anhörung zum Gesetzentwurf zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) stattgefunden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine klaren Regeln vorgibt, unter welchen Bedingungen automatisierte Datenanalysen erfolgen dürfen.

  • Datentransfer in die USA

    Wer personenbezogene Daten in die USA übermitteln will, muss sich an das europäische Datenschutzrecht halten. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lässt einen Datentransfer in Drittländer nur unter bestimmten Bedingungen zu, um auch bei der Übermittlung und Weiterverarbeitung ein gleichwertiges Datenschutzniveau aufrechtzuerhalten.

  • SIM-Swapping und Authentifizierung

    Es gibt immer wieder sog. SIM-Swapping-Fälle, in denen sich eine fremde Person in betrügerischer Weise die Kontrolle über eine Mobilfunknummern einer anderen Person verschafft.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen