Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Innenausschuss macht Druck bei Datenschutz


Noch in der laufenden Legislaturperiode soll ein Datenschutzauditgesetz verabschiedet werden
CDU/CSU-Fraktion verwies darauf, dass ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz in den für eine Beratung verbleibenden vier Monaten der Wahlperiode nicht seriös behandelt werden könne

(06.03.09) - Der Innenausschuss des Bundestages dringt auf weitere gesetzliche Datenschutz-Regelungen. Die Abgeordneten beschlossen dazu am letzten Mittwoch einen gemeinsamen Entschließungsantrag aller fünf Fraktionen zur Unterrichtung über den Tätigkeitsbericht 2005 und 2006 des Bundesdatenschutzbeauftragten (16/4950). In dem Entschließungsantrag wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, schnellstmöglich einen Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz vorzulegen.

Auch soll die Regierung der Vorlage zufolge den Anspruch Betroffener gegenüber der Steuerverwaltung auf Auskunft zu den über sie gespeicherten Daten sicherstellen und die Bürger besser vor den "Gefahren des Missbrauchs biometrischer Systeme" schützen. Ferner soll sie nach dem Willen des Ausschusses dafür sorgen, "dass datenschutzfreundliche Technologien weiter entwickelt, verbreitet und verwendet werden, um den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz zu verbessern".

Zugleich plädiert der Ausschuss in dem Antrag dafür, noch in der laufenden Legislaturperiode ein Datenschutzauditgesetz zu verabschieden. Dazu müsse dieses Projekt "zügig vorangebracht werden", heißt es in der Vorlage. Das Gesetz müsse den Unternehmen die Möglichkeit eines Audits auf freiwilliger Basis bieten und unbürokratisch ausgestaltet sein. Zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zum Datenschutz-Audit und mehreren Oppositionsanträgen zu diesem Thema beschloss der Ausschuss, die Zahl der Sachverständigen bei der für den 23. März geplanten Anhörung von acht auf zehn zu erhöhen.

In der Sitzung verteidigte die Koalition, dass es in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr zu einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz kommen werde. Wenn man erkannt habe, wie brisant dieser Bereich sei, sei es besser, dem Grundsatz "Gründlichkeit vor Schnelligkeit" zu folgen, argumentierte die SPD-Fraktion. Sie äußerte zugleich die Hoffnung auf ein Signal aus der Wirtschaft, ein so genanntes Srceening nicht mehr ohne Anfangsverdacht vorzunehmen. Die CDU/CSU-Fraktion verwies darauf, dass ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz in den für eine Beratung verbleibenden vier Monaten der Wahlperiode nicht seriös behandelt werden könne. Sie mahnte zugleich einen Fahrplan an, wann welcher Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz komme.

Die FDP-Fraktion verwies darauf, dass die Koalition bei anderen Gesetzesvorhaben deutlich weniger Zeit benötige als vier Monate. Auch die Fraktion Die Linke machte sich für mehr Tempo beim Arbeitnehmerdatenschutz stark. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wandte sich dagegen, bei der Frage des Screenings auf freiwillige Selbstverpflichtungen zu setzen.

Das Bundesinnenministerium betonte, dass die Federführung für das Arbeitnehmerdatenschutzgesetz beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales liege. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hielt es für möglich, Einzelfragen zum Arbeitnehmerdatenschutz in laufende Gesetzgebungsverfahren einzubringen. (Deutscher Bundestag: ra)

Lesen Sie auch:
Arbeitnehmerdatenschutz soll geregelt werden
Schutz der Arbeitnehmer mit klaren Regelungen
Arbeitnehmerdatenschutzgesetz im Winterschlaf?


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Pilotprojekt KI-Reallabor

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat gemeinsam mit der Hessischen Ministerin für Digitalisierung und Innovation, Prof. Dr. Kristina Sinemus, und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors gestartet.

  • Zentrale Säule demokratischer Mitgestaltung

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, warnt vor einer möglichen Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Sie empfiehlt die konsequente Weiterentwicklung des IFG zu einem echten Transparenzgesetz. Im Zuge der aktuellen Verhandlungen von CDU/CSU und SPD zur Bildung einer Koalition für die 21. Wahlperiode wird öffentlich debattiert, das IFG abzuschaffen.

  • Datensicherheit darf Innovationen nicht behindern

    "Datenschutzbeauftragte auf Zukunftskurs" - so lautete das Motto des 3. Datenschutztags Hessen & Rheinland-Pfalz, zu dem mehr als 200 behördliche, kommunale und betriebliche Datenschutzbeauftragte in Frankfurt am Main zusammenkamen. Gemeinsam eingeladen hatten der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V., der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) Prof. Dr. Dieter Kugelmann und der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Prof. Dr. Alexander Roßnagel.

  • BfDI kann Einsichtsrechte einklagen

    Der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat vor dem Bundesverwaltungsgericht Klage gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) zur Durchsetzung seiner Kontrollbefugnisse erhoben. Dem BfDI wird vom BND die Einsicht in Unterlagen verwehrt, die dem Einsichtsrecht des BfDI zur Durchführung seiner Kontrolle unterliegen und für diese unbedingt notwendig sind. Dieses Vorgehen hatte der BfDI zuvor erfolglos beanstandet.

  • Datenschutz versehentlich oder mutwillig ignoriert

    Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen