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Wada-Code und Datenschutzrecht der Spitzensportler


Vereinbarkeit von Wada-Code mit Datenschutzbestimmungen umstritten
Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit sagen: Wada-Code bedürfe "dringend einer Nachbesserung"


(24.04.09) - Die Datenschutzrechte der Spitzensportler müssen stärkere Beachtung finden. Diese Ansicht vertraten auf der öffentlichen Sitzung des Sportausschusses am letzten Mittwoch sowohl Aktiven-Vertreter als auch Datenschützer. Grundlage der Diskussion waren die seit Anfang des Jahres verschärften Meldepflichten für Spitzensportler im Rahmen des Dopingkontrollsystems.

Über das sogenannte Adams-System - einer Internetdatenbank der Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) - müssen Sportler für drei Monate im Voraus angeben, wo sie sich aufhalten werden, um für unangemeldete Kontrollen zur Verfügung zu stehen.

Christian Breuer vom Beirat der Aktiven des Deutschen Olympischen Sportbundes stellte klar, dass sich Spitzensportler im Interesse des Anti-Doping-Kampfes freiwillig diesem Abmeldesystem unterwerfen würden. Dennoch sei es ein Eingriff in ihre Rechte, da große Datensätze mit Adressen und Telefonnummern der Sportler bei der Wada gespeichert würden.
Das Problem, so Breuer, seien dabei weniger die Abgabe der Daten an die Wada, sondern vielmehr die umfangreichen "Leserechte" für externe Kontrolleure, die nicht nur Zugang zu den Daten für den Tag der Kontrolle hätten, sondern vielfach eine Übersicht über den ganzen Monat. Diese Rechte müssten auf einen konkreten Tag beschränkt werden, forderte Breuer.

Zustimmung erhielt er vom mehrfachen Ruderweltmeister Christian Schreiber, der sich außerdem gegen eine "Lex-Fußball", wie sie sich unlängst nach Gesprächen zwischen Wada und Fifa andeutete, wandte. Als Ruderer habe er die "Einstundenregelung" "unter Protest" hingenommen. Diese verlangt von den Sportlern, für jeden Tag ein 60-minütiges Zeitfenster zu benennen, in dem sie an einem bestimmten Ort für Dopingkontrollen zur Verfügung stehen müssen. Schon aus "Gerechtigkeitgründen" könne es nicht sein, dass dies nun für Fußballer nicht gelten solle.

Es gebe viele offene Fragen machte Roland Bachmeier als Vertreter des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit deutlich. Seiner Ansicht nach bedürfe der Wada-Code "dringend einer Nachbesserung". Bachmeier beklagte die fehlende Rechtsgrundlage für das Dopingkontrollsystem ebenso wie die zu langen Speicherfristen und die fehlende Zweckbindung der Datenspeicherung. Zudem gehe es auch um Daten von unbeteiligten Dritten, etwa wenn der Sportler Übernachtungsadressen angeben müsse.

"In vielen Punkten gibt es derzeit mehr Fragen als Antworten", sagte der Datenschützer. Vor einem "Aufbauschen" der Probleme warnte hingegen Gottrik Wewer, Geschäftsführer der Nationalen-Anti-Doping-Agentur (Nada). Seiner Erfahrung nach ziele die Kritik der Athleten eher auf die Benutzerfreundlichkeit der Adams-Datenbank als auf den Datenschutz ab. Es müsse zudem gefragt werden, ob nicht manchmal der Datenschutz vorgeschoben werde, weil das Abmeldesystem unbequem sei. Derartige Systeme seien jedoch erst die Reaktion auf die Ausweitung des Dopings im Sport. Wewer wandte sich gegen den Vorwurf, es fehle an "Zweckbindungen und Zugriffsbeschränkungen", zeigte sich jedoch offen für "weitere Optimierungen".

Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Christoph Bergner (CDU), forderte, das Wada-Statut fortzuschreiben und im Adams-System die Datenschutzbestimmungen auszuformen. Derzeit nutzten 50 Prozent der Europäer das System nicht, da die Datensicherheit nicht gegeben sei. Ohne effektive Dopingkontrollen nehme der Gesamtsport Schaden, so Bergner. Allerdings werde der Anti-Doping-Kampf auch gefährdet, wenn man die Rechte der Athleten nicht im Blick halte. (Deutscher Bundestag: ra)


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