Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

DSGVO zu einer effektiven Durchsetzung verhelfen


BfDI für effektivere Regeln zur Durchsetzung der DSGVO bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
Es ist am Europäischen Parlament und dem Rat der EU, die Forderungen des EDSA und des EDSB in die Verfahrensverordnung zu übernehmen



Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, begrüßt, dass sich die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) für schnellere und transparentere Verfahren bei der Bearbeitung von grenzüberschreitenden Fällen aussprechen. Gerade bedeutende Fälle mit vielen Betroffenen oder weitreichenden Folgen für den Datenschutz müssen zeitnah entschieden werden.

Der BfDI hat deshalb intensiv an der gemeinsamen Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) und des EDSB zum Entwurf der Verordnung zur Festlegung zusätzlicher Verfahrensregeln für die Durchsetzung der DSGVO (sogenannte Verfahrensverordnung) mitgearbeitet: Wir brauchen dringend eine Beschleunigung der Verfahren. Teilweise sind Beschwerden von 2018 noch nicht endgültig entschieden. Also aus dem Jahr, als die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wirksam wurde.

Außerdem müssen die federführenden Aufsichtsbehörden transparenter und kooperativer mit den betroffenen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten. Nur durch schnelle und verstärkte gemeinsame Rechtsdurchsetzung und Kooperation können wir die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger effektiv schützen.

Nun ist es am Europäischen Parlament und dem Rat der EU, die Forderungen des EDSA und des EDSB in die Verfahrensverordnung zu übernehmen. In der gemeinsamen Stellungnahme werden unter anderem Fristen für die Vorlage der wichtigsten Untersuchungsergebnisse der jeweils federführenden Aufsichtsbehörden gefordert. Denn die betroffenen Aufsichtsbehörden können hierdurch mehr Einfluss auf das Verfahren nehmen.

Der BfDI ist überzeugt: Wir Datenschutzaufsichtsbehörden müssen uns selbst für mehr Geschwindigkeit und Verbindlichkeit bei der Fallbearbeitung einsetzen. Nur so können wir der DSGVO zu einer effektiven Durchsetzung verhelfen und damit Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für alle Beteiligten erreichen. Die gemeinsame Stellungnahme finden Sie auf der Homepage des EDSA. (BfDI: ra)

eingetragen: 21.10.23
Newsletterlauf: 11.01.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • BfDI kritisiert Nachrichtendienstgesetze

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, sieht bei den Neuerungen der Gesetze der Nachrichtendienste noch datenschutzrechtliche Mängel.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG) wird ein Maßnahmenpaket zur Geldwäschebekämpfung geschnürt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass einige der Vorschriften datenschutz- und verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügen.

  • DSGVO zu einer effektiven Durchsetzung verhelfen

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, begrüßt, dass sich die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) für schnellere und transparentere Verfahren bei der Bearbeitung von grenzüberschreitenden Fällen aussprechen. Gerade bedeutende Fälle mit vielen Betroffenen oder weitreichenden Folgen für den Datenschutz müssen zeitnah entschieden werden.

  • Bekämpfung von Geldwäsche

    Im Finanzausschuss des deutschen Bundestages hat eine Anhörung zum Gesetzentwurf zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) stattgefunden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine klaren Regeln vorgibt, unter welchen Bedingungen automatisierte Datenanalysen erfolgen dürfen.

  • Datentransfer in die USA

    Wer personenbezogene Daten in die USA übermitteln will, muss sich an das europäische Datenschutzrecht halten. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lässt einen Datentransfer in Drittländer nur unter bestimmten Bedingungen zu, um auch bei der Übermittlung und Weiterverarbeitung ein gleichwertiges Datenschutzniveau aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen