Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Der Auftrag gemäß § 11 BDSG


Neues Muster der GDD zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 BDSG
Reaktion auf in der Praxis festgestellte Datenschutzmängel bei der Auftragserteilung und -kontrolle

(28.10.09) - Die GDD hat eine Mustervereinbarung sowie erste praxisorientierte Erläuterungen zur Neuregelung der Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) erarbeitet.

Die am 01.09.2009 - ohne Übergangsregelung - in Kraft getretene Vorschrift stellt eine Reaktion auf in der Praxis festgestellte Datenschutzmängel bei der Auftragserteilung und -kontrolle dar. Sie stellt neue Anforderungen an die Beauftragung von Datenverarbeitungsdienstleistern und an das damit zusammenhängende Datenschutzmanagement insgesamt.

Enumerativ werden nunmehr im Gesetz die schriftlich festzulegenden Bedingungen der Auftragsdatenverarbeitung aufgeführt. Der Auftraggeber hat sich ferner erstmals vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten zu überzeugen, was aus Gründen der Nachweisbarkeit zu dokumentieren ist. Mängel bei der Auftragserteilung und der Verzicht auf die gebotene Erstkontrolle können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Vor diesem Hintergrund mehren sich die Anfragen besorgter Datenschutzverantwortlicher hinsichtlich der Auslegung und praktischen Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben an die GDD.

Eine erste Analyse der Neuregelungen durch den mit Datenschutzpraktikern und Juristen besetzten GDD-Arbeitskreis "Datenschutz-Praxis" hat ergeben, dass die Vorschriften zur Auftragsdatenverarbeitung noch zahlreiche Einzelfragen offen lassen. Mit dem nunmehr von dem Arbeitskreis entwickelten Muster "Auftrag gemäß § 11 BDSG" bietet die GDD eine erste Orientierungshilfe für die Gestaltung der notwendigen Datenschutzvereinbarungen. Angesichts des hohen Bedarfs in der Praxis stellt die GDD das Muster allen Interessierten auf ihrer Website als Word-Datei zur Verfügung.

Als Beilage zu der Ausgabe 5/2009 der von der GDD mitherausgegebenen Fachzeitschrift "Recht der Datenverarbeitung" (RDV) erscheint eine begleitende GDD-Praxishilfe "Neue Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG", die neben einer ersten praxisorientierten Erläuterung der Neuregelungen auch konkrete Formulierungsbeispiele sowie ein Muster zu der nunmehr gesetzlich gebotenen Dokumentation der Kontrolle der Datenverarbeitung im Auftrag beinhaltet.

Die neue Praxishilfe kann bei der GDD-Geschäftsstelle (Pariser Str. 37, 53117 Bonn, Tel.: 0228/694313, Fax: 0228/695638) oder online unter www.gdd.de zum Preis von 10,00 Euro zzgl. Versandkosten angefordert werden.

Download "GDD-Muster zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 BDSG".doc
(GDD: ra)

GDD: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG) wird ein Maßnahmenpaket zur Geldwäschebekämpfung geschnürt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass einige der Vorschriften datenschutz- und verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügen.

  • DSGVO zu einer effektiven Durchsetzung verhelfen

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, begrüßt, dass sich die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) für schnellere und transparentere Verfahren bei der Bearbeitung von grenzüberschreitenden Fällen aussprechen. Gerade bedeutende Fälle mit vielen Betroffenen oder weitreichenden Folgen für den Datenschutz müssen zeitnah entschieden werden.

  • Bekämpfung von Geldwäsche

    Im Finanzausschuss des deutschen Bundestages hat eine Anhörung zum Gesetzentwurf zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) stattgefunden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine klaren Regeln vorgibt, unter welchen Bedingungen automatisierte Datenanalysen erfolgen dürfen.

  • Datentransfer in die USA

    Wer personenbezogene Daten in die USA übermitteln will, muss sich an das europäische Datenschutzrecht halten. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lässt einen Datentransfer in Drittländer nur unter bestimmten Bedingungen zu, um auch bei der Übermittlung und Weiterverarbeitung ein gleichwertiges Datenschutzniveau aufrechtzuerhalten.

  • SIM-Swapping und Authentifizierung

    Es gibt immer wieder sog. SIM-Swapping-Fälle, in denen sich eine fremde Person in betrügerischer Weise die Kontrolle über eine Mobilfunknummern einer anderen Person verschafft.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen