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Pilotprojekt KI-Reallabor


Einhaltung von Datenschutzrecht sicherzustellen, bevor etwaige Verstöße passieren
Rechtliche Vorgaben, die sich aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder der KI-Verordnung ergeben, einhalten



Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat gemeinsam mit der Hessischen Ministerin für Digitalisierung und Innovation, Prof. Dr. Kristina Sinemus, und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors gestartet.

Als Datenschutzaufsicht wollen wir unseren Beitrag leisten, dass in Deutschland rechtskonforme und wettbewerbsfähige KI entwickelt werden kann. Meine Priorität liegt hier ganz klar auf einer praxisnahen Beratung. Wir brauchen diese Räume des begleitenden Ausprobierens und des Dialogs auch, um uns als Aufsicht frühzeitig zu wesentlichen Fragen positionieren zu können. Nur so schaffen wir es, auch künftig Innovationen zu ermöglichen, die Grundrechte achten, sagte die BfDI bei der Unterzeichnung einer gemeinsamen Absichtserklärung.

Was ist ein Reallabor?
Ein Reallabor ist ein Experimentierraum für Innovationen. Darin kann die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben, die sich aus beispielsweise der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder der KI-Verordnung ergeben, durch ein Unternehmen oder eine Behörde "im laufenden Betrieb" erprobt werden. Das Verhältnis zwischen den Teilnehmern und der beteiligten Aufsicht sowie weiteren Partnern ist kooperativ und auf das gegenseitige Lernen ausgerichtet, statt auf eine Bewertung oder gar Sanktionierung. Ziel ist die Einhaltung des Rechts - durch Ausprobieren und Anpassen.

Warum wird das KI-Reallabor des trilateralen Pilotprojekts "nur" erprobt?
Der Aufbau von nationalen Reallaboren in den EU-Mitgliedstaaten ist in der KI-Verordnung geregelt. Genaue Details wird die Europäische Kommission jedoch noch in Durchführungsrechtakten regeln. Die Umsetzung der KI-Verordnung in Deutschland muss ebenfalls noch von der Bundesregierung geregelt werden. Für das geplante nationale KI-Reallabor, das bis zum 2. August 2026 eingerichtet werden soll, leisten die drei Projektpartner somit zwischenzeitlich wichtige Vorarbeit.

Wer profitiert von dem simulierten KI-Reallabor?
Ziel ist es nicht nur, dass die drei Projektpartner den Betrieb eines KI-Reallabors erproben und so lernen, wie es praktisch funktionieren kann. So ist von vornherein klar, welchen zeitlichen und personellen Aufwand das Reallabor in Anspruch nimmt, damit der Betrieb optimal starten kann. Die im Pilotprojekt gewonnen Erkenntnisse werden auch vor Inkrafttreten der KI-Verordnung mit der Öffentlichkeit geteilt und so lernen Aufsicht, Gesetzgeber, Wirtschaft und Gesellschaft gemeinsam dazu, was KI-Projekte oder -Geschäftsmodelle beachten müssen, um datenschutzkonform zu sein.

Warum beteiligt sich die BfDI als Aufsichtsbehörde daran?
Aufsichtsbehörden haben sich in Deutschland bisher häufig auf die Ausübung ihrer Kontrollfunktion konzentriert und dann eingegriffen, wenn Rechtsverletzungen drohten oder bereits eingetreten waren. Louisa Specht-Riemenschneider baut den Bereich Beratung bei der BfDI seit Amtsantritt im September 2024 aktiv aus, um die Einhaltung von Datenschutzrecht sicherzustellen, bevor etwaige Verstöße passieren. Ziel der BfDI ist, die von ihr beaufsichtigten Stellen Behörden und Unternehmen und andere Akteure zur Einhaltung des Datenschutzrechts zu befähigen. Das KI-Reallabor ist ein praktisches Beratungsprojekt, wo konkreten Akteuren bei der Ausgestaltung ihrer KI-Projekte geholfen wird, um eine datenschutzkonforme KI-Anwendung zu fördern und das Wissen darüber zu teilen. (BfDI: ra)

eingetragen: 14.05.25


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