Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie


vzbv fordert: Bundesregierung muss Datenschutz anpacken - Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie ende am 25 Mai 2011
Bei den Geodatendiensten bestehe dringender Handlungsbedarf, nachdem weitere Anbieter Bilder deutscher Städte in Kartendiensten veröffentlichen wollen


(20.05.11) - Untätigkeit beim Datenschutz wirft der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) der Bundesregierung vor. "Innenminister Friedrich ist gefordert, endlich die nötigen Maßnahmen auf den Weg zu bringen", erklärt Vorstand Gerd Billen. So laufe am 25. Mai 2011 die Frist zur Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie aus, die strengere Regeln für sogenannte Cookies verlange. Zudem müsse ein Vorabwiderspruchsrecht für Geodatendienste verankert werden. Darüber hinaus müsse die "Stiftung Datenschutz" endlich ein Datenschutzaudit und Datenschutzsiegel entwickeln.

Während ein Datenskandal den nächsten jagt, befinde sich die Bundesregierung bei dem Thema auf Tauchstation. Dabei hätte sie laut vzbv bis zum 25. Mai eine EU-Richtline umsetzen müssen, die unter anderem eine aktive, informierte und widerrufbare Einwilligung der Internetnutzer verlange, wenn Anbieter auf ihren Endgeräten Informationen speichern wollen. Dies betreffe insbesondere sogenannte Cookies, durch die sich analysieren lasse, welche Webseiten Nutzer besuchen und welche Links sie dabei anklicken. Auf diese Weise ließen sich Profile erstellen, die individualisierte Werbung ermöglichen. Der vzbv fordert, die EU-Vorgaben zügig umzusetzen.

Vorabwiderspruch für Geodatendienste
Auch bei den Geodatendiensten bestehe dringender Handlungsbedarf, nachdem weitere Anbieter Bilder deutscher Städte in Kartendiensten veröffentlichen wollen. Der "Geodaten-Kodex" der deutschen Internetwirtschaft sei zum Schutz der Betroffenen derzeit ungeeignet. Im Gegensatz zu der zwischen Google und der Datenschutzaufsicht vereinbarten Praxis enthalte dieser kein Vorabwiderspruchrecht gegen die Datennutzung. Die Datenschutzbeauftragten hätten den Kodex deshalb nicht anerkannt, womit er ungültig sei. "Die Wirtschaft muss schnell einen Kodex entwickeln, den die Aufsichtsbehörden akzeptieren und der die Verbraucher wirksam schützt", sagt Billen. Wenn dies bis Ende der parlamentarischen Sommerpause (Anfang September) nicht gelinge, fordert der vzbv von der Bundesregierung, gesetzgeberisch tätig zu werden.

Größere Datensicherheit schaffen
Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Stiftung Datenschutz müsse endlich ihre Arbeit aufnehmen und ein Datenschutzaudit und -siegel entwickeln. "Die Anforderungen dafür sollten Datenschutzaufsichtsbehörden, Verbraucherschutzverbände und Wirtschaft gemeinsam entwickeln und beschließen", sagt Billen. Das Datenschutzsiegel solle Verbrauchern helfen, sich am Markt zu orientieren und den Wettbewerb zwischen Unternehmen in punkto Datenschutz und -sicherheit fördern. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG) wird ein Maßnahmenpaket zur Geldwäschebekämpfung geschnürt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass einige der Vorschriften datenschutz- und verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügen.

  • DSGVO zu einer effektiven Durchsetzung verhelfen

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, begrüßt, dass sich die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) für schnellere und transparentere Verfahren bei der Bearbeitung von grenzüberschreitenden Fällen aussprechen. Gerade bedeutende Fälle mit vielen Betroffenen oder weitreichenden Folgen für den Datenschutz müssen zeitnah entschieden werden.

  • Bekämpfung von Geldwäsche

    Im Finanzausschuss des deutschen Bundestages hat eine Anhörung zum Gesetzentwurf zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) stattgefunden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine klaren Regeln vorgibt, unter welchen Bedingungen automatisierte Datenanalysen erfolgen dürfen.

  • Datentransfer in die USA

    Wer personenbezogene Daten in die USA übermitteln will, muss sich an das europäische Datenschutzrecht halten. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lässt einen Datentransfer in Drittländer nur unter bestimmten Bedingungen zu, um auch bei der Übermittlung und Weiterverarbeitung ein gleichwertiges Datenschutzniveau aufrechtzuerhalten.

  • SIM-Swapping und Authentifizierung

    Es gibt immer wieder sog. SIM-Swapping-Fälle, in denen sich eine fremde Person in betrügerischer Weise die Kontrolle über eine Mobilfunknummern einer anderen Person verschafft.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen