AfD will Lobbyregistergesetz verschärfen


Einführung des sogenannten "legislativen Fußabdrucks" und des "exekutiven Fußabdrucks"
Danach sollen Ministerien und Behörden verpflichtet werden, sämtliche Kontakte zu Interessenvertretern zu dokumentieren



Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Anfang dieses Jahres in Kraft getretenen Lobbyregistergesetzes (20/1322) vorgelegt, der neben der Kürzung der geltenden Ausnahmeregelungen bei der Registrierungspflicht von Interessenvertretern auch die Einführung des sogenannten "legislativen Fußabdrucks" und des "exekutiven Fußabdrucks" vorsieht. Danach sollen Ministerien und Behörden verpflichtet werden, sämtliche Kontakte zu Interessenvertretern zu dokumentieren.

Für die Bundesregierung sollen dem Entwurf zufolge auch Referenten in den Anwendungsbereich des Gesetzes einbezogen werden statt wie bislang vorgeschrieben neben den Kabinettsmitgliedern lediglich Parlamentarische und beamtete Staatssekretäre sowie Abteilungs- und Unterabteilungsleiter. Zudem soll Gesetzentwürfen künftig als "legislative Fußspur" eine Auflistung der Interessenvertreter sowie der externen Berater und Sachverständigen beigefügt werden müssen, die bei der Erstellung der Gesetzesvorlage mitwirkten oder berücksichtigt wurden.

Daneben sieht der Gesetzentwurf vor, dass künftig auch etwa Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, kommunale Spitzenverbände, politische Stiftungen, Kirchen und andere Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften sowie Personen, die ein öffentliches Amt oder Mandat wahrnehmen, registrierungspflichtig sind. Des Weiteren soll nach dem Willen der Fraktion die Registrierungspflicht für Interessenvertreter unabhängig von der Dauer von deren Tätigkeit und der Anzahl ihrer Kontakte greifen. Darüber hinaus strebt die Fraktion unter anderem an, dass Interessensvertreter nicht mehr die Möglichkeit haben sollen, Angaben in dem Register zu verweigern. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 03.05.22
Newsletterlauf: 28.06.22


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