Ausbau der digitalen Infrastruktur


Sachverständige beurteilen TKG-Novelle überwiegend positiv
Potenzial, Genehmigungsverfahren, die teilweise neun bis 18 Monate dauern, deutlich zu verkürzen



Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

Mit der Novelle sollen die Rahmenbedingungen für den Ausbau der digitalen Infrastruktur verbessert und Planungsvorhaben im Bereich des Mobilfunk- und Glasfaserausbaus beschleunigt werden. Geplant ist, dass der Ausbau der Glasfaser- und Mobilfunknetze "im überragenden öffentlichen Interesse" liegt. Die Bedeutung des Netzausbaus werde "gesetzlich klargestellt", um entsprechenden Ausbauvorhaben in Genehmigungsverfahren "ein besonderes Gewicht zu verleihen", heißt es im Entwurf. Die Regelung soll befristet bis zum 31. Dezember 2030 gelten und müsse in allen Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden.

Lob kam unter anderem von Sven Knapp vom Bundesverband Breitbandkommunikation, der auf Vorschlag der Fraktion der CDU/CSU eingeladen wurde. Er betonte, die Feststellung des "überragenden öffentlichen Interesses" sei ein "erster wichtiger Schritt" zur Beschleunigung des Ausbaus, wies aber darauf hin, dass ein großer Teil des Ausbaus noch zu leisten sei. Die gesetzliche Feststellung habe das Potenzial, Genehmigungsverfahren, die teilweise neun bis 18 Monate dauerten, deutlich zu verkürzen, sagte Knapp. Um einen möglichst schnellen flächendeckenden Ausbau zu ermöglichen, bräuchten die Unternehmen verlässliche Rahmenbedingungen, die Investitions- und Planungssicherheit schaffen und fairen Wettbewerb sicherstellen. Dies sei in der Vergangenheit vernachlässigt worden.

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller (auf Vorschlag der SPD-Fraktion eingeladen), dankte im Namen der Bundesnetzagentur für die Initiative. Er hoffe, dass diese dazu beitrage, die dringend nötige Beschleunigung beim Mobilfunk- und Glasfaserausbau zu erreichen. Auf Nachfrage aus den Reihen der Abgeordneten betonte er, dass die neuen Versorgungsauflagen auch ohne die Novelle zu erreichen seien, diese aber mit dem Gesetz leichter, schneller und besser erreicht werden könnten.

Auch Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag (auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion eingeladen) sah in der Novelle "ein wichtiges politisches Signal." Er wies auf den erheblichen Nachholbedarf hin, insbesondere im Vergleich zu anderen EU-Ländern. Anders als im EEG verzichte die vorgeschlagene Regelung jedoch auf die Anordnung, dass der Glasfaser- und Mobilfunkausbau als vorrangiger Belang in die Schutzgüterabwägungen eingebracht werden müsse, betonte Ritgen. Es bleibe daher auch künftig möglich, dass gewichtige Belange etwa des Umwelt- und Naturschutzes dem Ausbau von Telekommunikationsnetzen entgegenstehen können. Ritgen gab zudem zu bedenken, dass eine Reduzierung und Vereinfachung der materiellen Genehmigungsanforderungen eine weitreichendere Wirkung haben könne.

Janine Welsch vom Bitkom (eingeladen auf Vorschlag der Unionsfraktion) begrüßte die gesetzliche Klarstellung, die es den Behörden ermögliche, dem Netzausbau den benötigten Vorrang zu geben. Aktuell habe der Natur- und Denkmalschutz regelmäßig Vorrang, sagte Welsch. Aus Sicht des Branchenverbands sei mit Blick auf weitere Gesetzgebungsverfahren unter anderem der Bürokratieabbau bei Berichtspflichten und dem Gigabit-Grundbuch sowie eine priorisierte Stromanbindung für Mobilfunkmasten entscheidend.

Gerrit Wernke vom Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt VATM (eingeladen auf Vorschlag der SPD) nannte die Einstufung als "überragendes öffentliches Interesse" ein "durchweg positives Signal" an die Branche. Es sei eklatant, wie sich im naturschutzrechtlichen Bereich Verzögerungsfaktoren etabliert hätten, berichtete Wernke. Ein Kernproblem seien etwa fehlende klare Fristen. Auch er betonte die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen, um die Digitalisierung nachhaltig voranzubringen, dazu zähle ein spürbarer Bürokratieabbau mit einer grundlegenden Vereinfachung von Genehmigungsverfahren.

Aus der Sicht der Verbraucher argumentierte Lina Ehrig vom Verbraucherzentrale Bundesverband (eingeladen auf Vorschlag der Grünen). Zentral sei, dass der Glasfaserausbau verbrauchergerecht erfolge. Es müsse sichergestellt werden, dass es bei der Umstellung von Kupfer auf Glasfaser nicht zu Versorgungsausfällen komme und der Ausbau nicht zu erheblichen Preissteigerungen führe. Eine Zwangsumstellung müsse zudem unbedingt verhindert werden. Eine Änderung des Minderungsrechts in einen pauschalierten Anspruch auf Schadensersatz würde zu mehr Transparenz für alle Beteiligten führen, sagte Ehrig.

Nötig wäre auch eine Klarstellung, dass der Breitbandzugang über den Universaldienst in der Wohnung beziehungsweise dem Haus verfügbar sein müsse, so die Sachverständige.

Auf Versäumnisse und grundlegende Änderungen beim Ausbau digitaler Infrastruktur ging Diplomingenieur Michael Arnhold ein, der auf Vorschlag der Fraktion der AfD eingeladen war. Es werde an der gleichen Stelle mehrfach gebaut, während an anderen Stellen überhaupt nicht gebaut werde, so Arnhold. Zudem fehle es an Richtlinien, ein Beispiel dafür seien die "losen Enden", wie etwa abgelegene Bauernhöfe. Die Feststellung des "überragenden öffentlichen Interesses" könne zudem nicht die alleinige Lösung sein. Er sprach sich auch für die Nutzung von Satelliten aus, um Lücken zu schließen.

Über die Situation der Arbeitnehmer in der Branche sprach Kateryna Danilova vom Beratungsnetzwerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes "Faire Mobilität" (auf Vorschlag der Fraktion Die Linke eingeladen). Danilova betonte, der Ausbau der Netze gehe mit erheblichen Problemen einher - insbesondere in Bezug auf die Arbeitsbedingungen ausländischer Beschäftigter. Ein wesentlicher Faktor, der für unfaire Arbeitsbedingungen sorge, sei das unbegrenzte Untervergabesystem, so Danilova. Sie betonte, der Glasfaserausbau dürfe nicht auf Kosten der Beschäftigten stattfinden. Die TKG-Novelle biete die Chance, bessere Arbeitsbedingungen zu fördern und somit für einen verlässlicheren Glasfaserausbau zu sorgen.

Mehr zur ersten Lesung im Video: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw23-de-telekommunikationsgesetz-1076002
Hintergrundartikel zum Thema: https://www.das-parlament.de/wirtschaft/digitales/der-schwierige-weg-zur-glasfaserrepublik . (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 13.07.25


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