BaFin-Compliance-System rechtmäßig
Nebentätigkeiten von Mitarbeitern der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie Vertretungsregeln innerhalb der BaFin
In welcher Weise setzt die Bundesregierung bzw. die BaFin den vom Bundesfinanzminister Olaf Scholz angekündigten Sieben-Punkte-Plan bzw. die Vorschläge aus dem Roland Berger-Bericht organisatorisch um?
Die Bundesregierung geht von der Rechtmäßigkeit des derzeit praktizierten Compliance-Systems der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus. Sie sieht keine datenschutz- oder arbeitnehmerrechtlichen Belange verletzt, wenn die Vorgesetzten Einblick in die privaten Finanzgeschäfte der unmittelbar unterstellten Beschäftigten erhalten, wie aus ihrer Antwort (19/28574) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/28147) hervorgeht.
Vorgesehen sei nach den gesetzlichen Regelungen ein angemessenes internes Kontrollverfahren sowie eine Anzeigepflicht der Beschäftigten. Nach Angaben der BaFin hätten die unmittelbar Vorgesetzten den umfassendsten Überblick, verteilten die Aufgaben innerhalb ihrer Organisationseinheiten und könnten somit einschätzen, über welche Informationen Kenntnisse bestehen.
Die Belange der Beschäftigten berücksichtige die BaFin insofern, als es ein etabliertes Verfahren gebe, welches die Beteiligung des direkten Vorgesetzten auf das erforderliche Maß beschränke, heißt es in der Antwort weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 27.04.21
Newsletterlauf: 14.07.21
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