Bundesrat befasste sich mit Biopatentrichtlinie


Änderung der EU-Richtlinie 98/44/EG über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen (Biopatentrichtlinie)
Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Beate Merk forderte: "Landwirte sollen Tiere und Pflanzen ohne Einschränkung durch Konzerne züchten können"


(17.06.09) - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk sagte zu der Befassung des Bundesrates zur Änderung der EU-Richtlinie 98/44/EG über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen (Biopatentrichtlinie): "Biotechnologische Erfindungen und darauf erteilte Patente sind in vielen Bereichen, gerade in der medizinischen Forschung von großer Bedeutung. Wir dürfen daher weder die Biotechnologie noch den Patentschutz, der diese erst finanzierbar macht, verteufeln. Ohne Biopatente gäbe es z.B. viele hochwirksame Medikamente oder manche Innovationen im Umweltschutz nicht. Aber wir müssen klare Grenzen ziehen. Mir geht es um unsere Landwirte. Sie sollen Tiere und Pflanzen ohne Einschränkung durch Konzerne züchten können. Es geht um die wirtschaftliche Basis für unsere bäuerlichen Familienbetriebe, genauso wie um die landwirtschaftliche Kultur in Bayern. Und nicht zuletzt auch um die Verbraucher."

Merk sagte weiter: "Wir müssen die Sorgen der Landwirte ernst nehmen! Auch im Interesse der Verbraucher darf der Zugriff auf genetische Ressourcen nicht durch Industriekonzerne monopolisiert werden. Die klassische Zuchtarbeit der Landwirte darf durch Patente nicht behindert oder gar unmöglich gemacht werden. Soweit dazu Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen notwendig sind, müssen wir sie in die Wege leiten. Der bayerische Entschließungsantrag für den Bundesrat greift die wachsende Besorgnis im Bereich der Landwirtschaft und in Teilen der Öffentlichkeit auf. Er betont unsere Auffassung zur geltenden Rechtslage und verdeutlicht unsere Erwartungen an die Handhabung der Richtlinie im Sinne der Landwirte. Gleichzeitig formuliert er bereits jetzt klare Vorgaben für den Fall notwendiger Änderungen der Richtlinie."

Merk erklärte: "Die Biopatentrichtlinie schließt die Patentierbarkeit für "im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren" aus. Damit dürfen nach meinem Verständnis für traditionelle Züchtungsverfahren von Pflanzen und Tieren keine Patente erteilt werden, und zwar auch dann nicht, wenn ein technischer Verfahrensschritt wie z. B. ein Gentest hinzukommt. Diese Auslegung der Richtlinie wird von zahlreichen Fachleuten geteilt. Der großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts liegen hierzu zwei Vorlageentscheidungen vor. Ich bin zuversichtlich, dass der Ausgang dieser Verfahren im Sinne der Landwirtschaft Klarheit in die rechtliche Diskussion bringt."

Die Ministerin stellte klar: "Im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Technologien müssen wir die Vorgaben für Patente im Bereich von Pflanzen und Tieren laufend kritisch unter die Lupe nehmen und gegebenenfalls umgehend für eine Anpassung der einschlägigen Rechtsgrundlagen sorgen. Dabei sage ich ganz deutlich: Klassische Züchtungsverfahren, die auf Kreuzung und Selektion beruhen, dürfen nicht unter Patentschutz gestellt werden - auch dann nicht, wenn ein technischer Verfahrensschritt hinzukommt. Und dies muss auch für die daraus hervorgegangenen Tiere und Pflanzen gelten."
(Bayerisches Justiz- und Verbraucherschutzministerin: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen