Beratung über Digitalisierung im Gesundheitswesen


Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG)
In einem lernenden Gesundheitswesen sind der Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten Schlüsselfaktoren für eine qualitativ hochwertige Versorgung. Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten, einschließlich Daten der Pflege, sollte dabei stets dem Patienten- und dem Gemeinwohl dienen und die Bürgerinnen und Bürger ins Zentrum aller Aktivitäten stellen



Der Gesundheitsausschuss hat sich ausführlich mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen befasst und über die aktuellen Gesetzesvorhaben der Deutschen Bundesregierung diskutiert. Das sogenannte Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) (20/9046) sowie das Digitalgesetz (DigiG) (20/9048) wurden in die Beratungen eingeführt.

Das GDNG hat zum Ziel, Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke leichter und schneller nutzbar zu machen. Dazu wird eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle aufgebaut.

Mit dem Digitalgesetz soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen über die Einführung verbindlicher Standards beschleunigt werden. Anfang 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet, wobei auf das sogenannte Widerspruchsverfahren (Opt-out) umgestellt wird. Das elektronische Rezept (E-Rezept) soll 2024 verbindlich werden.

Eingeführt wurden auch fünf sachfremde Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zum Digitalgesetz sowie ein Antrag der Linken (20/8798) zur elektronischen Patientenakte. In dem Antrag heißt es unter anderem, auch für Menschen ohne Smartphone/Onlinezugang oder mit eingeschränkten Nutzungskompetenzen müsse der Widerspruch gegen eine elektronische Patientenakte (opt-out) sehr einfach und ohne Zugang Dritter zu sensiblen Daten möglich sein.

Die Oppositionsfraktionen nutzen in der Ausschusssitzung die Gelegenheit für kritische Nachfragen zu den Gesetzentwürfen. Dabei ging es unter anderem um die Befüllungsrechte und -pflichten für die ePA, die Datensicherheit, die konkreten Abläufe sowie Versicherte, die keinen Zugang zu digitalen Endgeräten haben. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 28.11.23
Newsletterlauf: 12.02.24


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