Bericht über neue Meldestelle Sportmanipulation


Bekämpfung der Manipulation von Sportwettkämpfen mit einem unabhängigen und niederschwelligen Hinweisgebersystem
Das System richtet sich an Hinweise zu Straftatbeständen gemäß §§ 265 c-e StGB sowie korrespondierender sportrechtlicher Regelungen



Die Manipulation von Sportwettbewerben stellt laut Bundesinnenministerium eine der größten Bedrohungen für die Integrität des Sports dar und schadet der Glaubwürdigkeit, Transparenz und Fairness von Sportwettbewerben. Wer versuche, die Offenheit des Wettkampfes zu manipulieren, greife die elementare Grundlage der sportlichen Auseinandersetzung an. Das BKA gehe von einem hohen Dunkelfeld in der Manipulation von Sportwettbewerben und international agierenden kriminellen Netzwerken aus, sagte der Parlamentarische Staatssekretär des für den Sport zuständigen Innen- und Heimatministeriums (BMI), Mahmut Özdemir, als er den Abgeordneten des Sportausschusses ein neues Meldesystem vorstellte.

Das Volumen der Umsätze auf den Sportwetten-Märkten sei erheblich, allein in Deutschland habe es in den vergangenen Jahren jeweils zwischen 7 und 10 Milliarden Euro pro Jahr gelegen - ein Anstieg um 5 bis 8 Milliarden im Vergleich zu vor zehn Jahren. Das Ministerium strebe nun ein höheres Hinweisaufkommen und eine konsequentere Strafverfolgung an - und hat zur Bekämpfung der Manipulation von Sportwettkämpfen ein unabhängiges und niederschwelliges Hinweisgebersystem eingerichtet, das am 4. Mai 2022 freigeschaltet wurde.

Das System richtet sich an Hinweise zu Straftatbeständen gemäß §§ 265 c-e StGB sowie korrespondierender sportrechtlicher Regelungen. Es ist über die zentrale Internetseite www.meldestelle-sportmanipulation.de erreichbar. Bisher existiere kein von den Sportorganisationen unabhängiges Hinweisgebersystem, sagte Özdemir. Einige wenige Sportverbände verfügten über eigene, verbandsbezogene Meldestellen oder Ansprech- und Ombudspersonen.

Das neue Hinweissystem beschränke sich nicht auf einzelne Sportwettbewerbe, Sportarten oder Organisationsebenen. Damit erfülle es den Anspruch einer von den Sportverbänden unabhängigen und vertraulichen Anlaufstelle für organisierte Sportwettbewerbe - und gewährleiste, und das sei das einzigartige und auch das wichtigste, absolute Anonymität, so Özdemir. Im Ministerium gehe man davon aus, dass es vor allem die Angst vor Rückverfolgbarkeit sei, die potenzielle Hinweisgeber davon abhalte, zur Polizei oder Staatsanwaltschaft zu gehen.

Die "Meldestelle Sportmanipulation" bestehe deshalb aus einem technischen Anbieter, der eine sichere Meldeinfrastruktur bereitstelle, und einer Rechtsanwaltskanzlei als inhaltliche Meldestelle. Die Datenhaltung erfolge in einem Hochsicherheits-Rechenzentrum in Deutschland. Die Kanzlei sei allein im staatlichen Auftrag und für die Interessen des Auftraggebers (Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMI) tätig, mithin komplett unabhängig von Sportverbänden oder sonstigen Dritten. Dies sei der wesentliche Unterschied zu den vom Sport bislang bereits beauftragten Meldestellen. Fachlich arbeite die Meldestelle vollständig unabhängig, auch vom staatlichen Auftraggeber.

Sofern der Hinweisgeber dies möchte, werde das BKA über einen sicheren Kanal von der Kanzlei über den Hinweis informiert. Das BKA werde sodann in eigener Zuständigkeit oder in Kooperation mit den Ländern tätig. Etwaige strafrechtlich nicht relevante Hinweise könnten mit dem Ziel einer möglichen sportrechtlichen Ahndung an den zuständigen Sport-Fachverband weitergeleitet werden, sofern der Hinweisgeber dazu sein Einverständnis erklärt habe. Ohne explizite Zustimmung des Hinweisgebers würden an niemanden Meldungen weitergegeben - auch nicht an das BMI, jedenfalls nicht bevor das Ergebnis einer Evaluation nach zwei Jahren vorliege. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 28.07.22
Newsletterlauf: 20.09.22


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