Betriebsratsbehinderung als Offizialdelikt?


Die Linke verlangt stärkeren Schutz von Betriebsräten - Flankierend braucht es ein Melderegister zur Erfassung von Betriebsrats-Bashing
Demokratie stärken – Betriebsräte vor mitbestimmungsfeindlichen Arbeitgebern schützen



Die Gruppe Die Linke will Betriebsräte "vor mitbestimmungsfeindlichen Arbeitgebern" schützen. Das ist das Ziel eines Antrags (20/11151), in dem die Abgeordneten schreiben: "Wer sich für Demokratie im Betrieb einsetzt, lebt gefährlich: Zunehmend versuchen Arbeitgeber aktiv, Betriebsratswahlen zu verhindern und deren Initiatorinnen und Initiatoren einzuschüchtern. Ihr Ziel sind betriebsrats- und gewerkschaftsfreie Zonen." Betroffene Beschäftigte bräuchten deshalb neben praktischer Solidarität und Unterstützung vor allem gesetzlichen Schutz. Denn es handele sich nicht um Kavaliersdelikte, sondern um eine Straftat, betont die Gruppe.

Sie fordert deshalb von der Bundesregierung, das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgehend umzusetzen und Betriebsratsbehinderung als Offizialdelikt einzustufen. Die Regierung soll auf die Bundesländer einwirken, Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Verfolgung der Vergehen nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes einzurichten. Außerdem fordert die Gruppe, ein Melderegister für Betriebsratswahlen analog zum geplanten Verbandssanktionenregister unter Führung des Bundesamts für Justiz als Registerbehörde einzurichten. Dort sollen auch Behinderungs- und Manipulationsversuche erfasst werden.

Die Linke stellt fest: Anwaltskanzleien spezialisieren sich auf das systematische Bekämpfen von Gewerkschaften (Union Busting) und beraten Arbeitgeber, wie sie unerwünschte Beschäftigte psychisch unter Druck setzen und aus dem Betrieb drängen können. Dabei wird auch gegen geltendes Recht verstoßen. Mit zweifelhaftem Erfolg: Nur noch 7 Prozent der Betriebe haben einen Betriebsrat (https://iab.de/daten/daten-zur-tarifbindung-und-betrieblichen-interessenvertetung/).

Betroffene Beschäftigte brauchen neben praktischer Solidarität und Unterstützung vor allem gesetzlichen Schutz. Denn es handelt sich hier nicht um Kavaliersdelikte, sondern um eine Straftat. Wer Betriebsräte und betriebliche Mitbestimmung bekämpft oder das gar als professionelle Dienstleitung anbietet, gefährdet die Demokratie und ist ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Diese müssen daher schon bei Verdacht auf Störung oder Behinderung einer Betriebsratswahl Ermittlungen einleiten und dafür mit den entsprechenden Ressourcen ausgestattet werden. Flankierend braucht es ein Melderegister zur Erfassung von Betriebsrats-Bashing, um nachzuvollziehen, wie viele Betriebsratswahlen eingeleitet, aber nicht abgeschlossen wurden, sowie um effektive Gegenstrategien entwickeln zu können.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 28.05.24
Newsletterlauf: 25.07.24


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen