Auskunft zu Pensionskassen geheim


Zustand einer Pensionskasse aus dem Bankgewerbe wird nicht veröffentlicht
Grund ist, dass ein Bekanntwerden der Informationen die Wettbewerbssituation einzelner Unternehmen beeinträchtigen könne



Die Deutsche Bundesregierung will die Antwort auf Fragen zum Zustand einer Pensionskasse aus dem Bankgewerbe nicht veröffentlichen. Wie es in der Antwort der Bundesregierung (18/9942) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9767) heißt, wird die als "VS - Vertraulich" eingestufte Auskunft in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Verfügung gestellt. Grund ist, dass ein Bekanntwerden der Informationen die Wettbewerbssituation einzelner Unternehmen beeinträchtigen könne.

Die Bundesregierung bestätigt, dass zwei Pensionskassen, nach denen sich die Abgeordneten erkundigt hatten, die Verrentungsfaktoren für neue Beiträge bestehender Versicherungen in älteren Tarifen abgesenkt haben. Es handele sich dabei aber nicht um eine Leistungskürzung für bereits erworbene Anwartschaften oder laufende Renten.

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) habe in der Freiwilligen Versicherung für Neuverträge ab 1. Juni 2016 einen neuen Tarif eingeführt, der mit einem niedrigeren Rechnungszins kalkuliert sei. Die Einführung des neuen Tarifs hat nach Angaben der Bundesregierung keine Auswirkungen auf bestehende Verträge.

eingetragen: 28.10.16
Home & Newsletterlauf: 09.11.16


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