Verschuldung in EU 12,8 Billionen Euro


Eigenkapitalunterlegung von Staatsanleihen
Nach Ansicht der Bundesregierung hat die Staatsschuldenkrise deutlich gezeigt, "dass Forderungen gegenüber Staaten nicht risikolos sind"



Die öffentliche Gesamtverschuldung aller EU-Mitgliedstaaten betrug zum 31. März 2018 rund 12,8 Billionen Euro. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4593) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/4220) mit. Die öffentliche Gesamtverschuldung der Staaten mit Euro-Währung beläuft sich auf rund zehn Milliarden Euro. Banken im Euroraum hätten gegenüber den öffentlichen Haushalten des Euroraums Forderungen in Höhe von 2,5 Billionen Euro, was nach Angaben der Regierung acht Prozent der Bilanzsumme dieser Banken entspricht.

Weit über dem EU-Durchschnitt liegen die Forderungen der Banken gegenüber öffentlichen Haushalten in Italien mit rund 448 Milliarden Euro, was 17,4 Prozent der Bilanzsumme der italienischen Banken entspricht. In Deutschland betragen die Forderungen der Banken 450 Milliarden Euro (5,8 Prozent der Bilanzsumme). Die FDP-Fraktion hatte in ihrer Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage auf die Privilegierung von Staatsanleihen hingewiesen: Anders als die meisten Wertpapiere müssten Staatsanleihen von Banken nicht mit Eigenkapital hinterlegt werden.

Nach Ansicht der Bundesregierung hat die Staatsschuldenkrise deutlich gezeigt, "dass Forderungen gegenüber Staaten nicht risikolos sind". Das größte Risiko aus der engen Verbindung zwischen Staaten und Banken bestehe in der Gefahr sich selbst verstärkender Rückkoppelungseffekte in Krisenphasen, welche die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems und die makroökonomische Entwicklung insgesamt belasten würden. "Diese Rückkoppelungseffekte können insbesondere dann entstehen, wenn sich die Bonität eines Staates verschlechtert oder Banken Verluste in ihren Staatsanleihe-Portfolios realisieren müssen. Dies führte bereits im Zuge der europäischen Staatsschuldenkrise zu einer Beeinträchtigung der Finanzstabilität", erinnert die Bundesregierung, die sich für eine Entprivilegierung von Forderungen gegenüber Staaten ausspricht.

Nach Angaben der Regierung konnte im Baseler Ausschuss kein Konsens über eine Entprivilegierung hergestellt werden. Großbritannien habe die Entprivilegierung unterstützt, Japan und die USA hätten sich dagegen ausgesprochen. Eine ablehnende Haltung würden auch Spanien, Italien und Frankreich einnehmen. Unter anderem sei eingewandt worden, dass bei einer regulatorischen Entprivilegierung mit Belastungen des Bankensektors und der Staatsanleihemärkte zu rechnen sei, da sich die Finanzierungsbedingungen sowohl für die Banken als auch für Staaten verschlechtern könnten. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 10.10.18
Newsletterlauf: 23.11.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen