Finanzmarktregulierung technologieneutral


Wesentlich für die aufsichtsrechtliche Klassifizierung eines Unternehmens sowie für die Intensität der Aufsicht sei, welche Produkte oder Dienstleistungen angeboten würden und welche Risiken damit einhergingen
Finanzaufsicht über Big Techs - Eine Legaldefinition des Begriffs "Big Tech" gibt es nicht. In Deutschland verfügen nach Auskunft der BaFin keine der oben genannten Big Techs über eine Erlaubnis gemäß §§ 32, 33 KWG



Die Finanzmarktregulierung folgt nach Angaben der Deutschen Bundesregierung einem technologieneutralen Ansatz. Unternehmen, die erlaubnispflichtige Geschäfte betrieben, würden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert. Dies sei unabhängig davon, ob es sich um "tradierte oder moderne Finanzinstitute" handele, heißt es in der Antwort (19/8104) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/7794) der FDP-Fraktion.

Wesentlich für die aufsichtsrechtliche Klassifizierung eines Unternehmens sowie für die Intensität der Aufsicht sei, welche Produkte oder Dienstleistungen angeboten würden und welche Risiken damit einhergingen.

Die BaFin verstehe unter dem Begriff "Big Tech" große, global agierende Technologieunternehmen, die sich vorwiegend auf Online-Dienstleistungen, IT-Plattformen oder die Bereitstellung digitaler Infrastrukturen fokussierten. Beispiele seien Google (Alphabet) und Amazon, aber auch Alibaba, Apple, Facebook, Microsoft, Baidu oder Tencent.

Diese Unternehmen träten im Finanzdienstleistungsbereich global in unterschiedlichen Funktionen auf, etwa als Dienstleister für Zahlungsdienste oder Cloud-Lösungen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 10.03.19
Newsletterlauf: 23.04.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen