Wer unterstützt und finanziert "JusProg"


Unverantwortlich: Tendenziöse Negativliste für jugendgefährdende Internetseiten des Vereins "JusProg" offenbart schwere Content-Mängel
Content-Filter mangelhaft: Auf der Negativliste von "JusProg" seien auch die Websites der Tageszeitung "taz", das Blog spree-blick.de, telepolis.de, die Homepage des AK Vorratsdatenspeicherung, das "Chaos Radio" des Chaos Computer Clubs, der Juso-Bundesverband und der CDU-Ortsverband Neuss aufgeführt gewesen


(01.07.09) - Nach der Negativliste für jugendgefährdende Internetseiten des Vereins "JusProg" erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (16/13342). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, inwieweit die Bundesregierung die Aktivitäten des Vereins stützt. Laut Medienberichten stünden auf der Negativliste unter anderem auch der Internetauftritt der Partei Bündnis 90/Die Grünen.

Vorbemerkungen der Fragesteller: Negativliste und Jugendschutz-Filterprogramm des Vereins "JusProg"
"Laut verschiedener Medienberichte erstellt der Verein "JusProg" eine Negativliste von Websites (vgl. "taz" vom 28. Mai 2009). Der Verein verfasse diese Negativliste für eine Filtersoftware, die Eltern auf ihrem Computer installieren könnten, mit dem Ziel jugendgefährdende Inhalte von ihren Kindern fernzuhalten. "JusProg" wolle so den Jugendschutz im Internet vorantreiben. Dieses Filtersystem sei von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) für einen Modellversuch zugelassen worden.

Laut heise.de nehme "JusProg" als einziges Filtersystem an einem solchen Modellversuch teil. Unter anderem seien auf der Negativliste von "JusProg" die Websites der Tageszeitung "taz", das Blog spree-blick.de, telepolis.de, die Homepage des AK Vorratsdatenspeicherung, das "Chaos Radio" des Chaos Computer Clubs, der Juso-Bundesverband und der CDU-Ortsverband Neuss aufgeführt gewesen.

Die Homepage des Bundesverbandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werde erst für NutzerInnen ab 14 Jahren empfohlen. Die Einstufung der Seiten cdu.de und spd.de werde laut Suchmaske des von dem Verein betriebenen Jugendschutzprogramm. de "gegenwärtig geprüft". Weitere willkürliche Alterseinstufungen würden auch bei der Seite bildblog.de vorgenommen, die erst ab 16 Jahren empfohlen werde, während die von ihr kommentierte Seite bild.de als "unbedenklich" eingestuft werde. Bild.de sei "offizieller Unterstützer" von "Jus- Prog" bzw. jugendschutzprogramm.de, das auch von großen Anbietern von Erotikprogrammen gefördert werde."

In eigener Sache:
Auch die Website von Compliance-Magazin.de gilt laut "JusProg" als "jugendgefährdend". Compliance-Magazin.de hatte in der Vergangenheit die Methodik der Vorratsdatenspeicherung und auch die Telekommunikationsüberwachung als rechtlich bedenklich kritisiert.

Website-Screenshot v. JusProg v. 30.06.2009

Praktizierte Einschränkung der Meinungungsfreiheit
Praktizierte Einschränkung der Meinungungsfreiheit Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass unter dem Vorwand des Jugendmedienschutzes keine Einschränkungen der Presse- und Meinungsfreiheit (Artikel 5 Grundgesetz, Absatz 1) stattfinden?



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

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  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

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