Wer unterstützt und finanziert "JusProg"


Unverantwortlich: Tendenziöse Negativliste für jugendgefährdende Internetseiten des Vereins "JusProg" offenbart schwere Content-Mängel
Content-Filter mangelhaft: Auf der Negativliste von "JusProg" seien auch die Websites der Tageszeitung "taz", das Blog spree-blick.de, telepolis.de, die Homepage des AK Vorratsdatenspeicherung, das "Chaos Radio" des Chaos Computer Clubs, der Juso-Bundesverband und der CDU-Ortsverband Neuss aufgeführt gewesen


(01.07.09) - Nach der Negativliste für jugendgefährdende Internetseiten des Vereins "JusProg" erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (16/13342). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, inwieweit die Bundesregierung die Aktivitäten des Vereins stützt. Laut Medienberichten stünden auf der Negativliste unter anderem auch der Internetauftritt der Partei Bündnis 90/Die Grünen.

Vorbemerkungen der Fragesteller: Negativliste und Jugendschutz-Filterprogramm des Vereins "JusProg"
"Laut verschiedener Medienberichte erstellt der Verein "JusProg" eine Negativliste von Websites (vgl. "taz" vom 28. Mai 2009). Der Verein verfasse diese Negativliste für eine Filtersoftware, die Eltern auf ihrem Computer installieren könnten, mit dem Ziel jugendgefährdende Inhalte von ihren Kindern fernzuhalten. "JusProg" wolle so den Jugendschutz im Internet vorantreiben. Dieses Filtersystem sei von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) für einen Modellversuch zugelassen worden.

Laut heise.de nehme "JusProg" als einziges Filtersystem an einem solchen Modellversuch teil. Unter anderem seien auf der Negativliste von "JusProg" die Websites der Tageszeitung "taz", das Blog spree-blick.de, telepolis.de, die Homepage des AK Vorratsdatenspeicherung, das "Chaos Radio" des Chaos Computer Clubs, der Juso-Bundesverband und der CDU-Ortsverband Neuss aufgeführt gewesen.

Die Homepage des Bundesverbandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werde erst für NutzerInnen ab 14 Jahren empfohlen. Die Einstufung der Seiten cdu.de und spd.de werde laut Suchmaske des von dem Verein betriebenen Jugendschutzprogramm. de "gegenwärtig geprüft". Weitere willkürliche Alterseinstufungen würden auch bei der Seite bildblog.de vorgenommen, die erst ab 16 Jahren empfohlen werde, während die von ihr kommentierte Seite bild.de als "unbedenklich" eingestuft werde. Bild.de sei "offizieller Unterstützer" von "Jus- Prog" bzw. jugendschutzprogramm.de, das auch von großen Anbietern von Erotikprogrammen gefördert werde."

In eigener Sache:
Auch die Website von Compliance-Magazin.de gilt laut "JusProg" als "jugendgefährdend". Compliance-Magazin.de hatte in der Vergangenheit die Methodik der Vorratsdatenspeicherung und auch die Telekommunikationsüberwachung als rechtlich bedenklich kritisiert.

Website-Screenshot v. JusProg v. 30.06.2009

Praktizierte Einschränkung der Meinungungsfreiheit
Praktizierte Einschränkung der Meinungungsfreiheit Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass unter dem Vorwand des Jugendmedienschutzes keine Einschränkungen der Presse- und Meinungsfreiheit (Artikel 5 Grundgesetz, Absatz 1) stattfinden?



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

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