Kernkraftwerke als atomare Kaltreserve
Lastabschaltung keine Lösung bei Engpässen im Stromnetz
Blockheizkraftwerke könnten zur Behebung kritischer Netzsituationen kaum genutzt werden
(02.09.11) - Ob eines der eigentlich vollständig vom Netz zu nehmenden Kernkraftwerke als atomare Kaltreserve weiter vorgehalten werden wird, wird von der Bundesnetzagentur derzeit untersucht. In einer Antwort der Bundesregierung (17/6784) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/6682) heißt es auf Fragen nach Alternativen zur Kaltreserve, die Bundesnetzagentur beziehe in ihre Überlegungen auch etwaiges Potenzial zur Lasteinsenkung ein.
Diese Verbrauchsreduzierung werde aber nach derzeitigem Stand der Prüfung nicht ausreichen: Die energieintensive Industrie könne voraussichtlich bei weitem nicht die Zeiten an Lastabschaltung zur Verfügung stellen, die in kritischen Situationen benötigt würden. "Mangelnde Flexibilität und die Anforderung an die kurzfristige Wiederbelieferung mit Strom könnten die Situation sogar verschlimmern", schreibt die Regierung.
Blockheizkraftwerke könnten zur Behebung kritischer Netzsituationen kaum genutzt werden. Sie seien aus Gründen der Wärmelieferung an Wintertagen in Betrieb, in den Planungen der Übertragungsnetzbetreiber berücksichtigt "und stehen somit als zusätzliche Reserve nicht zuverlässig zur Verfügung". Zur Behebung kritischer Netzsituationen werde auch die Einbeziehung von Notstromaggregaten geprüft. Allerdings dürften diese Anlagen aus immissionsschutzrechtlichen Gründen nur sehr begrenzt Strom produzieren. Insgesamt werden Notstromaggregate als "suboptimal" bezeichnet. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
-
Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
-
Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
-
Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
-
Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.