Regulierung der Spekulation mit Nahrungsmitteln
Finanzmarktsteuer und Regulierung der Spekulation stehen auf Agenda des G20-Gipfels in Cannes
Einführung einer Finanztransaktionssteuer nach wie vor unter den G20-Staaten umstritten
(02.11.11) - Das G20-Treffen Anfang November in Cannes (3. und 4. November 2011) wird für den Bereich Entwicklungspolitik die Schwerpunkte auf die Themen Ernährungssicherheit, Entwicklungsfinanzierung und Privatinvestitionen setzen. Dies teilte ein Vertreter des Ministeriums im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit.
Im Mittelpunkt der entwicklungspolitischen Beratungen des Treffens der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer stünde etwa die Frage, wie private Geldgeber bei Infrastrukturprojekten eingebunden werden können. Auch Modelle einer "Hebelung" würden diskutiert. So könnten multilaterale Entwicklungsbanken nicht mehr nur direkte Kredite – etwa für Straßenbauprojekte – zur Verfügung stellen, sondern durch Garantien private Investitionen absichern. "Nur mit öffentlichen Finanzen wird sich der große Infrastrukturbedarf der Entwicklungsländer nicht finanzieren lassen", sagte der Ministeriumsvertreter.
Für die Ernährungssicherheit wollen die G20-Staaten einen Aktionsplan beschließen, der unter anderem eine Regulierung der Spekulation mit Nahrungsmitteln vorsieht. Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer sei dagegen nach wie vor unter den G20-Staaten umstritten, hier gebe es Widerstand unter anderem von Ländern wie Großbritannien und Japan, sagte der Sprecher des Ministeriums. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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