Einlagensicherung weiter verbessern


Gesetzentwurf setzt neu gefasste europäische Einlagensicherungsrichtlinie vom 12. April 2014 um
Einheitliche europäische Regelung - Besserer Schutz für Kontoinhaber

(02.11.14) - Im Falle einer Bankenpleite sind die Ersparnisse der Kunden künftig besser geschützt. Die Bundesregierung will die Einlagensicherung jetzt weiter verbessern. So werden zum Beispiel Kontoinhaber schneller entschädigt, wenn ein Geldinstitut insolvent wird. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett beschlossen. Die neu gefasste europäische Einlagensicherungsrichtlinie vom 12. April 2014 stellt ein einheitliches Mindest-Schutzniveau für die Einlagen in der gesamten EU sicher. Mit dem nun beschlossenen Gesetzentwurf setzt das Bundeskabinett die Richtlinie um.

Mindestschutzniveau
Der Gesetzentwurf und die europäische Richtlinie regeln das gesetzlich erforderliche Mindest-Schutzniveau der Einlagensicherung. Die Einlagensicherungsfonds der deutschen Bankenverbände und die verbundinternen Sicherungssysteme bieten darüber hinaus auf freiwilliger Basis ein wesentlich höheres Schutzniveau.

Schnellere und einfachere Entschädigung
Die neuen Regelungen sehen unter anderem Folgendes vor:

>> Deckungssumme: Einlagen bis 100.000 Euro sind weiter gesetzlich geschützt. Nach den neuen Vorschriften sind künftig darüber hinaus besonders schutzwürdige Einlagen etwa aus einem Immobilienverkauf oder einer Abfindung für sechs Monaten bis zu einem Betrag von 500.000 Euro abgesichert.

>> Schnellere Auszahlung: Im Falle einer Bankinsolvenz sollen ab Juni 2016 Kontoinhaber ihre Einlagen innerhalb von sieben Tagen zurückerhalten. Zurzeit gilt eine Frist von 20 Tagen. Ein Antrag ist grundsätzlich nicht nötig.

>> Bessere Information: Banken müssen ihren Kunden bestätigen, dass es sich um erstattungsfähige Einlagen handelt, auch auf Kontoauszügen. Mindestens einmal jährlich müssen sie ihre Kunden mit einem "Informationsbogen" über das einschlägige Einlagensicherungssystem informieren.

>> Verbesserte Finanzierung: Jedes Land in der EU muss seine eigenen Einlagensicherungsfonds aufbauen: bis 2014 mit einem Mindestvermögen von 0,8 Prozent der national gesicherten Einlagen aus Beiträgen der Institute.

>> Umfassende Sicherungspflicht: Alle Kreditinstitute müssen einem Einlagensicherungssystem angehören. Die Institutssicherungssysteme der Sparkassen und Genossenschaftsbanken können sich von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als Einlagensicherungssystem anerkennen lassen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen