Einführung einer Finanztransaktionssteuer
Die Deutsche Regierung erwartet keine Abwanderung durch Finanztransaktionssteuer
Hauptsächlich der Hochfrequenzhandel wäre von der Steuer betroffen
(03.05.12) - Die Deutsche Bundesregierung erwartet bei Einführung einer Finanztransaktionssteuer, wie sie im Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission empfohlen wird, keine Abwanderungserscheinungen wie bei Einführung der Börsenumsatzsteuer in Schweden. In der Antwort (17/9319) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/9163) geht die Regierung davon aus, dass das Geschäftsmodell des schnellen, elektronischen Handels mit dem Ziel der Ausnutzung minimaler Preisunterschiede und Preisentwicklungen (Hochfrequenzhandel) von der neuen Steuer betroffen wäre.
Die Gewinnmargen der Einzelgeschäfte in diesem Bereich seien sehr gering; es sei die Menge an Transaktionen, die zu größeren Gewinnen führe. "Vor diesem Hintergrund dürften diese Transaktionen bei Einführung einer entsprechenden Finanztransaktionssteuer zurückgehen", schreibt die Bundesregierung. Es werde jedoch nicht davon ausgegangen, dass dies zu Nachteilen für die Volkswirtschaften führe.
Grundsätzlich könne dieser Vorschlag sogar dazu beitragen, "dass sich die Finanzmärkte wieder stärker an Fundamentaldaten orientieren und dem Marktmissbrauch entgegengewirkt wird". (Deutsche Bundesregierung: ra)
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