Langzeitarbeitslose in Eigenregie betreuen
Deutsche Bundesregierung: Auch Optionskommunen müssen überwacht werden
Anzahl an Fällen von "sachfremder Mittelverwendung" durch die zugelassenen kommunalen Träger werde von der Bundesregierung nicht statistisch erfasst
(03.06.10) - Der Bund muss die rechtmäßige Verwendung von Bundesmitteln auch in Optionskommunen überwachen. Dies schreibt die Deutsche Bundesregierung in der Antwort (17/1564) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/1326) und weist auf die "Finanzierungsverantwortung" des Bundes in diesem Zusammenhang hin. Optionskommunen sind Städte und Gemeinden, die Langzeitarbeitslose in Eigenregie betreuen.
Die Ausgestaltung der Rechts- und Fachaufsichtsbeziehungen werde im Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende geregelt, das die Regierung bereits beschlossen hat und das derzeit vom Bundestag beraten werde. "Die Bundesregierung will mit der Beantwortung dieser Anfrage den parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs nicht vorgreifen", schreibt die Regierung weiter.
Die Anzahl an Fällen von "sachfremder Mittelverwendung" durch die zugelassenen kommunalen Träger werde von der Bundesregierung nicht statistisch erfasst, heißt es. Eine statistische Erfassung erfolge hingegen über den Umfang derjenigen Mittel, die der Bund von den Optionskommunen zurückfordert.
Rückforderungen würden aufgrund nicht ordnungsgemäßer oder rechtswidriger Mittelverwendung im Rahmen der jährlichen Schlussrechnungsprüfung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gegenüber den betroffenen Optionskommunen geltend gemacht, schreibt die Regierung.
Bis April 2010 seien 83.996.122,41 Euro an Bundesmitteln für die Haushaltsjahre 2005 bis 2008 zurückgefordert worden, wobei die Prüfung des Haushaltsjahres 2008 noch nicht vollständig abgeschlossen sei. Gemessen am Mittelabruf beziehungsweise an den zur Verfügung stehenden Bundesmitteln liege die Quote der Rückforderungen gegenüber den Optionskommunen über alle Titel im Zeitraum 2005 bis 2008 bei 0,6 Prozent. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
-
Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
-
Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
-
Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
-
Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.