Diskussion um Gütekennzeichen


Produktbewertungen und Kaufentscheidungen: Siegel helfen Verbrauchern bei Kaufentscheidungen
Deutschland verbietet im Bereich des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches die Irreführung und Täuschung der Verbraucher durch Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung

(03.11.11) - Die Bundesregierung befürwortet die Kennzeichnung von Produkten in Form von Labeln oder Siegeln, wenn sie die Produktinformationen bündeln und übersichtlich machen. Das geht aus einer Antwort (17/7328) der Regierung an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Mithilfe einer Kleinen Anfrage (17/7254) hatten die Grünen klären wollen, wie die Bundesregierung der Kennzeichnung gegenübersteht.

Dazu heißt es in der Antwort weiter, dass Siegel Verbrauchern bei ihren Produktbewertungen und Kaufentscheidungen helfen. Aus diesem Grund sollten diese aussagekräftig sein und von einer unabhängigen und fachlich kompetenten Stelle vergeben werden. Auch sollten die Vergabekriterien dokumentiert und veröffentlicht sein.

Die Diskussion um Gütekennzeichen, Siegel und Label werde seitens der Regierung als förderlich betrachtet, weil dadurch mehr Transparenz und inhaltliche Klarheit erreicht werden könne. In der Antwort wird darauf hingewiesen, dass bereits jetzt die Verbraucher gesetzlich geschützt seien. So verbiete Deutschland im Bereich des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches die Irreführung und Täuschung der Verbraucher durch Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

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