Kein generelles Verbot von Bisphenol A


In Hinblick auf den allgemeinen Umgang mit sogenannten endokrinen Disruptoren, hormonell wirksame Substanzen wie BPA oder polychlorierte Bephenyle (PCB), sieht die Bundesregierung weiterhin die Europäische Kommission in der Pflicht, regulatorisch zu liefern
SML sollen nach Ansicht der Kommission für beschichtete und lackierte Lebensmittelkontaktmaterialien festgelegt werden

(07.03.16) - Die Deutsche Bundesregierung sieht keine wissenschaftliche Grundlage für ein generelles Verbot von Bisphenol A (BPA) als Weichmacher in Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Dies geht aus einer Antwort (18/7335) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6982) hervor. Auch eine "nationale Regelung" in Bezug auf BPA in Lebensmittelkontaktmaterialien werde nicht verfolgt, heißt es in der Antwort in Hinblick auf ein solches bereits 2015 in Frankreich ausgesprochenes Verbot. Vielmehr verweist die Bundesregierung auf Maßnahmen auf europäischer Ebene. So habe die Europäische Kommission Ende 2015 eine "Roadmap zu Bisphenol A in Lebensmittelkontaktmaterialien" vorgelegt. Vorgeschlagen werde demnach, für BPA den "spezifischen Migrationsgrenzwert" (SML) abzusenken.

Dieses habe auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft von der Kommission gefordert, betont die Bundesregierung. SML sollen nach Ansicht der Kommission für beschichtete und lackierte Lebensmittelkontaktmaterialien festgelegt werden.

In Hinblick auf den allgemeinen Umgang mit sogenannten endokrinen Disruptoren, hormonell wirksame Substanzen wie BPA oder polychlorierte Bephenyle (PCB), sieht die Bundesregierung weiterhin die Europäische Kommission in der Pflicht, regulatorisch zu liefern. Einen von den Fragestellern ebenfalls mit Verweis auf Frankreich angesprochenen "nationalen Aktionsplan" lehnt sie ab.

Wie die Grünen in ihrer Vorbemerkung ausgeführt hatten, hätte die Kommission bis Ende 2013 auf Grundlage des europäischen Pestizid- und Biozidrechts einen Kriterienkatalog vorlegen müssen, nach dem hormonell wirksame Chemikalien identifiziert werden können. Dies ist aber bis heute nicht geschehen. Die Bundesregierung verweist darauf, dass sie bereits 2013 ein Positionspapier zur Unterstützung der Kommission vorgelegt habe. Zudem habe Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) im Januar 2015 gegenüber dem federführenden Kommissar der Kommission, Vytenis Andriukatis, darauf gedrängt, das Thema zu einem "politischen Schwerpunkt" zu machen, heißt es in der Antwort.

Deutschland habe zudem im EU-Ministerrat zugestimmt, dass der Rat eine Klage Schwedens gegen die Kommission wegen Nicht-Einhaltung der Frist unterstütze. Auf einen Beitritt zu der Klage sei allerdings aufgrund geringer Erfolgsaussichten verzichtet worden, schreibt die Bundesregierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen