Wirkungen von Nanoteilchen


Verbraucherschutz: Neue Regeln für Kosmetik mit Nanoteilchen
Produkt-Compliance: Farbstoffe, Konservierungsstoffe und UV-Filter in Nanogrößen müssen ausdrücklich zugelassen sein

(08.08.13) - Die Wirkung von Nanoteilchen in Kosmetik ist noch nicht vollständig erforscht. Seit dem 11. Juli 2013 müssen sie deshalb auf dem Produkt gekennzeichnet sein. Das sieht eine neue EU-Vorschrift für alle Produkte vor, die in der EU angeboten werden. Nicht nur Lippenstift, Parfüm und Rasierwasser, auch Sonnencreme, Zahnpasta und Reinigungsprodukte fallen unter die Kennzeichnungspflicht. Verbraucherinnen und Verbraucher können so erfahren, ob ein Mittel zur Körperpflege so genannte Nanoteilchen, also Kleinstpartikel, enthält. So können sie entscheiden, ob sie das Produkt kaufen wollen oder nicht. Denn noch sind die Wirkungen von Nanoteilchen auf der Haut nicht vollständig erforscht.

Zulassung erforderlich
Farbstoffe, Konservierungsstoffe und UV-Filter in Nanogrößen müssen ausdrücklich zugelassen sein. Sofern genehmigt müssen Nanoteilchen in der Liste der Bestandteile auf dem Produkt hinter dem Namen des Stoffes in Klammern mit dem Vermerk "Nano" gekennzeichnet sein. Ein Beispiel: "Titandioxid (Nano)".

Für unerwünschte Wirkungen gibt es ein Meldesystem. Verbraucher oder Ärzte können Wirkungen oder den Verdacht solcher Wirkungen ihrer nationalen Behörde melden. Hersteller sind dazu sogar verpflichtet. Die nationalen Behörden melden diese Informationen an die anderen EU-Mitgliedstaaten weiter. Ziel ist es, unerwünschte Wirkungen abzustellen.

Die zentrale Registrierung aller kosmetischen Mittel auf dem EU-Markt ist vorgeschrieben. Dadurch ist es insbesondere Giftnotrufzentralen möglich, bei Bedarf zu handeln. Sie können bei bestimmten Unfällen mit kosmetischen Produkten die Zusammensetzung dieser Produkte schnell abrufen und entsprechend eingreifen.

Gegen irreführende Werbung
Die neue EU-Vorschrift sieht zum einen mehr Sicherheit für die Verbraucher vor, zum anderen will sie gegen irreführende Angaben vorgehen. So müssen Hersteller mittlerweile besser belegen, ob ihre Schönheitsmittel das halten, was sie versprechen. Preist ein Hersteller seine Creme etwa damit an, dass sie Feuchtigkeit spendet, reicht es nicht mehr, dass ein feuchtigkeitsspendender Stoff enthalten ist. Die Creme muss dies nun auch leisten. (Deutsche Bundesregierung: ra)



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

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  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

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    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

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