Erneuerbare Energien in Deutschland


Sachverständigenrat: Strom-Vollversorgung aus erneuerbaren Energien (EE) möglich
Die Sicherheit der Versorgung könne, trotz der Schwankungen in der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, zu jeder Zeit gewährleistet werden


(12.05.11) - Nach Ansicht des Sachverständigenrates für Umweltfragen ist eine hundertprozentige Vollversorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien (EE) "möglich, sicher und bezahlbar". Diese Auffassung vertritt der Sachverständigenrat in einem von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Sondergutachten (17/4890) mit dem Titel "Wege zur 100 Prozent erneuerbaren Stromversorgung".

Eine detaillierte Analyse des Potenzials der regenerativen Energiequellen zur Stromerzeugung in Deutschland, Europa und Nordafrika zeige, "dass eine ausschließlich auf regenerativen Energiequellen basierende Stromversorgung bis 2050 unter Beachtung strenger Anforderungen des Naturschutzes und bei Vermeidung von anderen Nutzungskonflikten möglich ist", schreibt der Rat.

Die nutzbaren Potenziale an erneuerbaren Energien in Deutschland und Europa würden es bei einem entsprechenden Ausbau von Netzen und Speichern erlauben, zu jeder Stunde des Jahres die maximal anzunehmende Nachfrage nach Strom zu bedienen. "Die Sicherheit der Versorgung kann somit, trotz der Schwankungen in der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, zu jeder Zeit gewährleistet werden", stellt der Rat fest. Bis zum Jahr 2050 werde dabei der Windenergie, besonders im Offshore-Bereich, eine herausragende Bedeutung zukommen. Die Rolle der Solarenergie wird je nach Szenario unterschiedlich stark beurteilt. Der Anteil der Biomasse soll wegen möglicher Landnutzungskonflikte und hoher Kosten nicht über 7 Prozent steigen.

Zur Stromerzeugung mit Kohle- und Atomkraftwerken stellt der Rat fest: "Weder eine Verlängerung der Laufzeit von Atomkraftwerken noch der Bau neuer Kohlekraftwerke mit Kohlendioxidabscheidung und -speicherung sind notwendig." Bereits der Bestand an konventionellen Kraftwerken mit einem geringen Zubau an Gaskraftwerken reiche als Brücke hin zu einer regenerativen Stromversorgung aus.

In den Handlungsempfehlungen des Sachverständigenrates wird die Einsparung von Strom als wichtigste Brückentechnologie auf dem Weg zur regenerativen Vollversorgung betrachtet. Um Marktanreize zu stärken, wird unter anderem die Einführung von "Verkaufsobergrenzen für Energieversorgungsunternehmen" empfohlen.

Eine zentrale Rolle beim Übergang zu einer vollständig erneuerbaren Stromversorgung spielt nach Ansicht des Sachverständigenrates insbesondere der Ausbau der Energieinfrastruktur in Form von Übertragungsnetzen und Speichern. "Dieser wird mit hoher Wahrscheinlichkeit den zentralen Engpass für den schnellen Ausbau der Nutzung der regenerativen Energiequellen für die Stromversorgung in Deutschland und Europa darstellen", heißt es in dem Sondergutachten. Zur Schaffung von Speicherkapazitäten soll vor allem die Wasserkraft in Norwegen genutzt werden.

Die norwegische Wasserkraft scheine sich mit der erneuerbaren Stromerzeugung in Deutschland "sehr gut zu ergänzen", heißt es. Allerdings sieht der Rat Versäumnisse in der deutschen Energiediskussion. Der Ausbau der Übertragungsnetze und Speicher hätte schon viel früher ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt werden müssen. (Deutscher Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen