Erfolge im Kampf gegen Geldwäsche


Zur Durchsetzung von geldwäscherechtlichen Pflichten sind 2013 neue Bußgeldbestimmungen gesetzlich verankert worden
Deutschland kann im Jahr 2013 bei den Verdachtsmeldungen auf eine Steigerung von rund 33 Prozent im Vergleich zum Vorjahr verweisen

(13.11.14) - Im Kampf gegen die Geldwäsche sind nach Angaben der Regierung in den vergangenen Jahren deutliche Fortschritte erzielt worden. So habe Deutschland mit zahlreichen Gesetzesänderungen die Kundensorgfalts- und Organisationspflichten im Finanz- und Nichtfinanzsektor erweitert und präzisiert, heißt es in der Antwort der Regierung (18/2888) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2537).

Auch das "Verdachtsmeldewesen" habe sich spürbar verbessert. So könne Deutschland im Jahr 2013 bei den Verdachtsmeldungen auf eine Steigerung von rund 33 Prozent im Vergleich zum Vorjahr verweisen. Zur Durchsetzung von geldwäscherechtlichen Pflichten seien zudem 2013 neue Bußgeldbestimmungen gesetzlich verankert worden. Bis Ende des Jahres will die Bundesregierung überdies in dem Zusammenhang den Entwurf für einen eigenständigen Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung vorlegen.

Seit Anfang 2013 ist den Angaben zufolge die Zahl der Kontenabrufe seitens des Bundeszentralamtes für Steuern deutlich gestiegen. Der Anstieg sei im Wesentlichen auf die seit dem 1. Januar 2013 zulässigen "Kontenabrufersuchen von Gerichtsvollziehern nach § 802 1 der Zivilprozessordnung" zurückzuführen. Demnach erhöhten sich die von den Gerichtsvollziehern verlangten Abfragen von 18.732 Fällen im 1. Halbjahr 2013 auf 43.028 Fälle im 2. Halbjahr 2013 und auf 58.515 Fälle im 1. Halbjahr 2014. Insgesamt erhöhte sich die Zahl der Kontenabrufe nach § 93 Absatz 7 und 8 Abgabenordnung (AO) von 59.482 Fällen im 1. Halbjahr 2013 auf 101.560 Fälle im 1. Halbjahr 2014. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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