Finanzmarktregulierung & Finanzmarktstabilisierung


Deutsche Bundesregierung will ungedeckte Leerverkäufe verbieten, weil sie "in besonders hohem Maße destabilisierend auf Finanzmärkte wirken"
98,6 Milliarden Euro mehr Staatsschulden durch Bankenrettung

(14.05.10) - Die Verschuldung von Bund, Ländern und Gemeinden hat sich aufgrund der Bankenrettung bis Ende 2009 um knapp 98,6 Milliarden Euro erhöht. Dies teilt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (17/1522) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/1330) mit. In der Summe sind nach Angaben der Regierung neben den von der Finanzmarktstabilisierungsanstalt durchgeführten Maßnahmen auch Maßnahmen der Länder zugunsten ihrer Landesbanken enthalten.

Die Regierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich im Gegenzug aber auch das Finanzvermögen des Staates um 91,9 Milliarden Euro erhöht habe. Der Schuldenstand sei eine Bruttogröße.

Der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (FMS) hat für die Jahre 2008 und 2009 rund 415 Millionen Euro Zinsen gezahlt, schreibt die Regierung weiter. Die vom FMS stabilisierten Banken hätten im Gegenzug bis Ende 2009 703 Millionen Euro Gebühren zahlen müssen. Die Zinsausgaben der Länder würden sich auf 778 Millionen Euro belaufen, denen Gebühreneinnahmen in Höhe von 464 Millionen Euro gegenüberstünden.

Auf Fragen nach einer Bankenabgabe schreibt die Bundesregierung, das Kabinett habe am Ende März dieses Jahres ein Eckpunktepapier zur Finanzmarktregulierung beschlossen, das einen von der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung zu verwaltenden Stabilitätsfonds vorsehe.

"Finanziert wird der Fonds durch die von allen Banken über eine Sonderabgabe vereinnahmten Mittel", heißt es in der Antwort. Berechnungen, eine Bankenabgabe nach US-Vorbild würde in Deutschland 9 Milliarden Euro erbringen, sind nach Ansicht der Bundesregierung "wenig aussagekräftig".

Es sei offen, inwieweit eine solche Abgabe in Deutschland an verfassungsrechtliche Grenzen stoßen würde. Die Regierung weist auch darauf hin, dass die Mittel einer solchen Abgabe aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben nicht in den allgemeinen Haushalt fließen dürften, sondern einem gesonderten Fonds zugeführt werden müssten.

Die Bundesregierung bekräftigt ihre Absicht, ungedeckte Leerverkäufe zu verbieten, weil sie "in besonders hohem Maße destabilisierend auf Finanzmärkte wirken".

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht habe im September 2008 ungedeckte Leerverkäufe für 11 Aktien von wichtigen Unternehmen des Finanzsektors untersagt. Dieses Verbot sei am 11. Januar 2010 ausgelaufen.

Das jetzt geplante Verbot solle ungedeckte Leerverkäufe für sämtliche an regulierten Märkten gehandelte Aktien umfassen. Eine Finanztransaktionssteuer sei nur dann sinnvoll, wenn sie international umgesetzt werde. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen